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Bestimmung Z-Güte nach 1993-1-10 23 Mär 2017 07:32 #60821

Hallo Jochen,
danke für deinen Standpunkt. Mitlerweile vertrete ich einen anderen.

zu 1.) eig. gibt es überwiegend Platten die beides, druck- und zugbeansprucht sind.
Wenn ich mal einige Variationen mit der Tabelle durchspiele muss ich schon eingezogene Kopfplatten mit t= 20mm mit mind. Z15 einbauen.

Dabei Stufe ich unter b) in Spalte 6 den o.g. Anschluss ein, da ich das Thema nochmal mit unserem SAP besprochen habe und er meinte am Rand liegende T-Stöße, wo die Schweißnähte ihre Wärmeeinflusszone durch das Ende der Platte eingeschränkt werden, werden in dieser Spalte 6 berücksichtigt. Egal ob einlagig oder mehrlagig. Für uns bedeuten das, dass der Randabstand e des T-Stosses mind. wie folgt sein muss:
--> e > 10mm + a*1,41 um in die Spalte 3/4 zu springen.

@ Gustav:
Ja, leider ist das so. Ein freundliches Nicken reicht da nicht aus, da er den Nachweis z. B. für die Stahlauwahl sehen möchte. (Dokumentationspflicht)
Wenn man dann dem Statikaufsteller zur Rede stellt, dass noch wichtige Angaben fehlen. Heisst es sehr oft, machen wir nicht, das wurde nicht kalkuliert. Ist sache vom Hersteller.
Das weiß auch der Zertifizierer, er muss es aber sagen, dass es Aufgabe vom Aufsteller ist.

@ markus:
Das Wissen vom Zertifizierer ist schon recht umfangreich, die SLV'er haben mehr Ahnung als z. B. der Landesverband, da ist teilweise mein winziges Wissen größer. :silly:
Da die Stahlsortenauswahl im EC3 geregelt ist, ist wohl der Statiker in der Pflicht es anzugeben.
Genau wie Angaben über +N oder +UT oder warme/kalte Rohre. Selbst die ZfP muss er angeben. Beim seqenziellen Stichprobenplan für vorgespannte Schrauben bin ich mir allerdings unsicher, aber eig. ist er auch dafür verantwortlich.

@ alle:
Leider wissen auch irgendwie alle, dass der Schnittpunkt Statik/Konstruktion nicht immer leicht ist.
Ein Statiker gibt Anschlüsse mit sämtlichen Angaben vor und der Konstrukteur macht wiederum sein Bier daraus, weil es für seine eigene Fertigung so besser ist.
Leider ist es zur Zeit so geregelt. Dafür gibt es ja auch eine Bauteilspezifikation in der alles geregelt ist! :sick:


Das alles ist aber ein anderes Thema!! Hier geht es um die Z-Güte !!
Für meinen o.g. Weg über die Verwendung der fraglichen Spalten in b) würde ich mich freuen wie ihr das so seht!?!

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Bestimmung Z-Güte nach 1993-1-10 23 Mär 2017 08:01 #60822

Witte01 schrieb: Hallo Jochen,
danke für deinen Standpunkt. Mitlerweile vertrete ich einen anderen.

zu 1.) eig. gibt es überwiegend Platten die beides, druck- und zugbeansprucht sind.
Wenn ich mal einige Variationen mit der Tabelle durchspiele muss ich schon eingezogene Kopfplatten mit t= 20mm mit mind. Z15 einbauen.


Das seh ich nicht so.

Beispiele:
Fußplatte Pendelstütze
Auf Schub beanspruchte Scherverbindungen, Verbandsanschlussbleche, Stirnplatten, Kopfplatten etc.

Mir fällt für die Zugbeanspruchung in Dickenrichtung eig. nur ein -wie auch immer gebauter - biegesteifer Stoß ein.


Zu der Druckbeanspruchung:
da habe ich weiter vorne was geschrieben.

Nicht verwechseln:
Druck senkrecht zur Walzrichtung
Druck parallel zur Walzrichtung (z. B. Stützenähnlich)

Ich mich immer: wie soll denn ein Blech ohne Z-Güte bei reiner Druckbeanspruchung senkrecht zur Walzrichtung denn versagen? Was kann da passieren?

Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Bestimmung Z-Güte nach 1993-1-10 23 Mär 2017 08:06 #60823

Guten Morgen,

vermutlich beruft er sich z. Bsp. auf die DSTV-Richtlinie "Anforderungen an statische Unterlagen von Stahlbauten."
Dort steht drin, dass dies alles in die Statik gehört.
Die Richtlinie gab es schon vor dem EC und da war es auch schon verlangt.

Ob das ist der Praxis sinnvoll oder gar umsetzbar ist, ist eine ganz andere Frage.

Gruß Jochen
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Bestimmung Z-Güte nach 1993-1-10 23 Mär 2017 08:17 #60824

@ Gustav

das sehe ich auch so. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie ein auf Druck beanspruchtes Blech senkrecht zur Walzrichtung versagen könnte, weil es keine Z-Güte hat.

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Bestimmung Z-Güte nach 1993-1-10 23 Mär 2017 08:35 #60825

Grundsätzlich schließe ich mich dem an.

Aber laut Norm steht bei Zugbeanspruchung, leider keine Größenordnung. Und wenn in der Fußzeile etwas über reine druckbeanspruchng steht ist wohl auch eine Z-Güte dafür auszuwählen.

Wo das ganze im Detail mal beschrieben wird, weiß ich nicht. Gibt es sowas?

Jedenfalls zu deinem Bsp.:
Die Fußplatte der Pendelstütze erhält Zug und wenn man ein t=12 mit a< 5 mm anschliesst, muss die Z-Güte Z15 mindestens betragen.

Der Absatz sagt beanspruchung in Dickenrichtung !!

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Letzte Änderung: von StahlAffe.

Bestimmung Z-Güte nach 1993-1-10 23 Mär 2017 08:47 #60826

Ja, ok, wenn die Stützenfußplatte auf Zug beansprucht wird, dann hast du natürlich Recht :laugh:


Aber die Normenerfinder meinen etwas anderes.

Wenn du eine überstehende Fußplatte mit reiner Druckbeanspruchung hast, dann treten in dem Blech:

- Schubspannungen parallel zur Dickenrichtung auf


Und das kann (theoretisch) zum Versagen führen.


Das Gleiche bei Druck parallel zur Walzrichtung. :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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