Laut HOAI ist das Erstellen von Elementplänen eine besondere Leistung die zusätzlich zur Lph5 vergütet werden muss.
Das Prüfen vom Elementplänen ist ebenfalls eine besondere Leistung.
Also mach ein schönes Angebot (nicht zu billig) für das Prüfen der Pläne und regle vertraglich, dass die Verantwortung und Haftung für Planungsfehler weiterhin beim Planaufsteller bleibt (ähnlich wie beim Prüfing.).
Falls der Bauherr Dich damit beauftragt freu Dich.