Willkommen,
Gast
|
|
@ Statiker99
das sieht die Rechtssprechung aber anderst. Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Ich denke für den Tragwerksplaner gilt das dann ebenso. Siehe hier: www.baunetz.de/recht/Werkvertrag_des_Arc...hitekt__3529371.html Guss HaFo Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Dann lies dir deine verlinkte Seite mal genau durch.
Der in diesem Fall Architekt schuldet nämlich nicht nur den Werkerfolg sondern auch eine dokumentierte Leistung. Das sehe ich als Widerspruch zum klassischen Werkvertrag an. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Punkt!
Vertrag zur Erstellung der Statik ist i.d.R. ebenfalls ein Werkvertrag. Punkt! Wer anderer Meinung ist sollte dann doch lieber mal einen Fachanwalt fragen Oder weiß Alzheimer noch was dazu? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von siehan.
|
|
Hallo,
Der Arch.- oder Ing.-Vertrag ist zweifelsfrei ein klassischer Werkvertrag (Ausnahme: Z.B. Beratung auf Stundenbasis als Dienstvertrag ohne Erfolgsverpflichtung). Das ist kein Widerspruch. Beratungs- u. Dokumentationspflichten gehören zum Vertrag, um den Bauherrn vor Nachteilen zu schützen. Gruß mmue |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Mir fällt spontan nur die Frage ein: "Wie hieß der Arzt mit Vornamen?" |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Das Beste wäre doch wir könnten Rechenwege als Software patentieren lassen und wehe ein Kollege rechnet das genauso....... Schulli |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten