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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 13:40 #55887

@ Statiker99

das sieht die Rechtssprechung aber anderst. Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Ich denke für den Tragwerksplaner gilt das dann ebenso.

Siehe hier:

www.baunetz.de/recht/Werkvertrag_des_Arc...hitekt__3529371.html

Guss HaFo
Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 14:01 #55888

Dann lies dir deine verlinkte Seite mal genau durch.

Der in diesem Fall Architekt schuldet nämlich nicht nur den Werkerfolg
sondern auch eine dokumentierte Leistung.

Das sehe ich als Widerspruch zum klassischen Werkvertrag an.

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 14:12 #55889

Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Punkt!
Vertrag zur Erstellung der Statik ist i.d.R. ebenfalls ein Werkvertrag. Punkt!

Wer anderer Meinung ist sollte dann doch lieber mal einen Fachanwalt fragen :sick:
Oder weiß Alzheimer noch was dazu?

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Letzte Änderung: von siehan.

Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 14:17 #55890

Hallo,

Der Arch.- oder Ing.-Vertrag ist zweifelsfrei ein klassischer Werkvertrag (Ausnahme: Z.B. Beratung auf Stundenbasis als Dienstvertrag ohne Erfolgsverpflichtung).

Der in diesem Fall Architekt schuldet nämlich nicht nur den Werkerfolg sondern auch eine dokumentierte Leistung.

Das sehe ich als Widerspruch zum klassischen Werkvertrag an.

Das ist kein Widerspruch. Beratungs- u. Dokumentationspflichten gehören zum Vertrag, um den Bauherrn vor Nachteilen zu schützen.

Gruß
mmue

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 14:19 #55891

siehan schrieb: ... Oder weiß Alzheimer noch was dazu?


Mir fällt spontan nur die Frage ein: "Wie hieß der Arzt mit Vornamen?"

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Herausgabepflicht? 09 Jul 2015 14:37 #55892

Alsheimer schrieb:

siehan schrieb: ... Oder weiß Alzheimer noch was dazu?


Mir fällt spontan nur die Frage ein: "Wie hieß der Arzt mit Vornamen?"


Das Beste wäre doch wir könnten Rechenwege als Software patentieren lassen und wehe ein Kollege rechnet das genauso.......

Schulli :laugh:

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