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Nein, denn dort steht: Gurtkraft 300/2 x50/50 = 150kN Das ist etwas anderes als Z = (V/3)*(a/h) = (300/3)*(1.00/0.50) = 200 kN es |
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Ok, ich glaub Ihnen mal.
Dann müssen Sie aber auch einen ausgeben Me transmitte sursum, Caledoni!
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Ich kann eine Anekdote ausgeben: 1925: Der Aufsteller zeichnet ein Krafteck bestehend aus 4 Linien und greift die Zugkraft ab : 200 kN Prüfung überflüssig, weil jeder sieht, dass es stimmt. 1968: Der Aufsteller leitet sich eine Formel her, schiebt die Zahlen durch den Rechenschieber u. liest Z = 195 kN ab. Danach spielt man im Büro eine Runde Karten. Der PI liest auf seinem R.S. 205 kN ab, stutzt kurz, Grüneintrag ~ Bei der Bewehrungsabnahme lässt er sich ein 2. Frühstück geben: Brötchen mit Tatar und rohem Ei, ein Bier und einen Schnaps. Im Büro meldet er sich danach ab und lässt sich vom Heiner noch 2 Sack Zement in den Kofferraum legen. 2015: Der Aufsteller sucht im LEO nach einer Formel, findet keine, schaltet den Rechner ein, führt ein paar Bildschirmdialoge, korrigiert die Tippfehler und präsentiert dem PI 5 eng bedruckte Seiten. Der beginnt Diskussionen über die Abmessungen der Druckstreben, die anzusetzenden Sicherheitsfaktoren, stört sich am Endergebnis und produziert eigene 5 Seiten.. Nach 2 Tagen merkt er, dass er das Eigengewicht des Pfahlkopfes doppelt angesetzt hat. Am Abend gehen Aufsteller und Prüfer genervt aus dem Büro. es
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