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das war mal. das stand schon nicht mehr in der letzten din 18800 (nov. 2008). hatte was mit normangleichungen zu tun. muss die passage mal raussuchen. (ich meine im teil 7) hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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das ist auch wieder so. Siehe DIN EN 1090-2 Abs. 8.2.2 "Der Nenndurchmesser des Verbindungsmittels muss bei Stahlbauverschraubungen mindestens M12 sein, sofern, in Verbindung mit den zugehörigen Anforderungen nichts anderes festgelegt wird."
Ist nur interessant was denn die zugehörigen Anforderungen in den Augen der einzelnen Prüfer wieder sind .. |
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Danke an alle!
Die Zulassung Z-30.3-6 hat zu diesem Thema geholfen! M10 darf danach verwendet werden. |
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Folgende Benutzer bedankten sich: khorngsarang
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Hallo Witte01,
verspätet nochmals recht herzlichen Dank für diesen Auszug, der gleichermaßen wie die Zulassung meine Problematik löst. Gruß |
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