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Hallo Kollegen,
ich muß mich in Kürze mit einer Bestandskonstruktion beschäftigen. Es liegen Edelstahl-Profile als Rechteckrohre vor und in der Materialgüte: 1.4301. Der Nachweis der Tragfähigkeit erfolgt nach DIN 18800, Ich muß noch zusätzliche Lasten unterbringen. Darf ich diese Profile EL-PL nachwiesen? Ich sehe da kein Problem, oder liege ich falsch? Danke im Voraus. Tomi.... |
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unter "Architektur und Bauwesen" nach der dritten Auflage der "Bemessungshilfen zu nichtrostenden Stählen im Bauwesen" (Design Manual).
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Hallo zusammen,
die "Bemessungshilfen ..." beziehen sich schon auf DIN EN 1993-1-4. Dieser Teil des EC3 für CrNi-Stähle ist in Deutschland (noch) nicht eingeführt. Weiterhin gültig für die Bemessung von "Edelstählen" ist die bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6. Kostenlos und legal zum Download unter www.edelstahl-rostfrei.de/page.asp?pageID=1590 zu finden. Bei aktuellen BVs (Tragwerksplanung Stahl nur noch nach EC3) und geltendem Mischungsverbot alter und neuer Normen kommt man da schnell ins Schwimmen. Alles wieder sehr praxisnah, was uns unsere Normenväter und Baubehörden da vorschreiben ... |
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Danke für die Antworten,
aber (theoretisch) darf ich gem. DIN EN 1993-1-4, EL-PL rechnen (für QK1+2), wenn ich das mache . oder ??? |
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... wenn dein Profil die Grenzwerte der b/t-Verhältnisse nach der Zulassung einhalten, darfst du nach DIN 18800 el-pl rechnen. ... wenn du nach EC el-pl rechnen willst (nach vorheriger Absprache mit AG und ...) muss dein Profil die entsprechenden Grenzwerte der b/t-Verhälnisse nach EC 3-1-4 einhalten. |
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