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Wie wahrscheinlich ist es, dass die Fluchttreppe mit den vollen 5kN/m² ausgelastet ist, wenn zusätzlich dazu noch mehr Schnee draufliegt, als der Teilsicherheitsbeiwert aus der Nutzlast schon "abfängt"? Das wären 2,5kN/m² Schnee + 6-7 Menschen auf 1m² (auf dem gesamten Treppenbereich)... |
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Seh ich genauso!!
Das würde ja nur auf einer Fluchttreppe eintretten. Diese liegt doch bestimmt unter irgendeiner Räumpflicht. Ansonsten kommt die Feuerwehr mit einer Drehleiter. (Oder einfach warten bis der Schnee vom Brandherd weggeschmolzen ist ) Mal anders gefragt: Aussentreppen sind meisten mit Gitterroste belegt, der Schnee würde durchfallen bzw. von den Menschenmassen durchgetreten werden! Gibt es hierfür eine Berücksichtigung ? --> Einfach die Nutzlasten ohne Schnee ansetzen !! |
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Es kommt auch auf die UBA an. Wir haben hier eine, die fordert grundsätzlich ein Dach über Fluchttreppen. Eben mit der Begründung, dass eine vereiste/zugeschneite Fluchttreppe im Brandfall dann nicht nutzbar wäre.
Im Nachbarort mit anderer zuständiger UBA lachen sie darüber. |
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Naja, die Begründung finde ich ein wenig "schräg". Fluchtwege die im Brandfall nicht nutzbar sind bei Vereisung etc !? Fluchtwege sind immer Nutzbar zu halten, egal was ist. Ich vermute aber mal, daß die mehr an die RAUCHER gedacht haben |
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Hallo Bealdor, vielleicht sollte man die Lastansätze mal anders deuten. Ich glaube NICHT, dass die Normersteller wirklich glauben 500kg Menschenmasse belasten eine Fluchttreppe, Laubengang, Balkon etc. gleichmäßig und über die volle Länge. Ich denke mal mit diesem sehr hohen Lastansatz sollen andere Sachen ausgeglichen werden. Also die Lastansätze bitte nicht so bürokratisch sehen. Die haben teilweise andere Hintergründe. Gruß Me transmitte sursum, Caledoni!
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