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Hallo,
ich setze das nicht als außergewöhnliche Last an, sondern mache es wir hier beschrieben: www.vpi-nrw.de/www/vpi/technik/technisch...8aaa406b00b40536f#01 "Nr.19 Wasserlasten auf Flachdächern" Im Regelfall muß der Arch. dann die Notüberläufe so planen, daß die von mir angenommene Last nicht überschritten wird. So z.B. bei 25cm max. Anstauhöhe ca. 125kg/m² im Mittel als Nutzlast für Wasser. MfG Daniel
Folgende Benutzer bedankten sich: Joerg
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Was auch noch zu klären wäre:
Erhöht ein Schlauchboot auf dem Wasser - besetzt mit drei Feuerwehrleuten - die Nutzlast? Und wenn ja: Ist diese Nutzlasterhöhung in Ansatz zu bringen? |
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@daniel
danke für die info. habe den bericht gelesen, aber unklar ist mir noch, ob diese wasserlast mit einer allfälligen schneelast überlagert werden muss, bzw. ob es dafür eigene kombinationsbeiwerte gibt. |
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zu meinem szenario, habe ich übrigens zwei schadensfäle gehabt und begutachtet. auslauf verstopft , wasser angestiegen bis zum überlauf und bis zum drempel, frost in der nacht und am nächsten tag lag auf der zwar dünnen aber vorahndenen scholle auch noch schnee.
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hi lichte,
und wie ist das ausgegegangen? irgendwas lehrreiches dabei - oder das übliche hin-und-hergezerre, bis sich kaum jemand mehr auskennt? man möchte meinen, es gäbe eine planungsaufgabe "entwässerung" - und eine planungsaufgabe "deckenbemessung o.ä." > daniel hat für den letzteren part e. sinnvollen lösungsweg aufgezeigt .. aber wer weiss, sich die anderen aus der planung der entwässerung (inkl. funktionstüchtiger notüberlauf) herauswinden, wundert sich über nix mehr .. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo,
vielen Dank für die Beiträge. @ Daniel: Danke für den Hinweis auf die VPI-Mitteilung. Hat mir weitergeholfen. Gruß Joerg |
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