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Geländerberechnung für Balkonanlage 11 Okt 2013 10:01 #49557

ich kenn das.....







... wenn hier im Forum die Beantwortung einer gestellten Frage NICHT in der Art erfolgt, wie es der Fragesteller erwartet hat......wird hinterher GustavGans beschimpft.


PS: Wie kann es sein, dass der Kunde bei jeder 2500,-Teuro Einbauküche im Baumakrt eine Freigabezeichnung vom Lieferanten unterzeichnen muß, ihr Handwerker aber selbst bei 25000Teuro Auftragswert noch nicht mal eine Skizze an den Bauherrn / Archi liefert? ;)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Geländerberechnung für Balkonanlage 11 Okt 2013 10:14 #49558

Häää?
1.) Ich hab dich nicht beschimpft. Du hast mich und einige andere mehrfach beleidigt, soll ich erst Zitate bringen ;-) ?
2.)Hab glaub ich mehrfach gesagt, ihr habt mir viel weitergeholfen. Nochmals DANKE!!!!!
3.)Hab die Änderung mit dem Bauherr vorher besprochen, mit Grund und Skizze.
4.) Das Geländer wurde mir zeichnerisch vorgegeben und im Prozeß wollte man mir wegen horizontaler Stäbe dann ans Bein pissen. Soviel zum Thema Ehrlichkeit....

Die Änderung der T60 in T50 gehen auf mich, das ist klar. Nach wie vor halte ich T60 im Privatbereich für überdimmensioniert. Werde halt beim nächsten Mal die Pfostenabstände entsprechend reduzieren.

Bommel

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Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Okt 2013 08:38 #49659

Bommel, ich bewundere Deine Geduld mit Gustav. Hast schon recht mit Deinem letzten Post.

Was ich bisher immer noch nicht verstehe: Wenn man das Ding gesund beten will, dann ist doch wohl ganz klar, dass man das als Gesamtsystem rechnen muss. Der Gutachter nimmt aber einfach das Moment aus der alten Statik und stellt fest, dass es nicht reicht. Was soll das bitte für ein Gutachten sein???

Es müssen selbstverständlich die Schnittgrößen neu (am Gesamtsystem) ermittelt werden, damit man die etwas kleiner bekommt. Und dann kommt vielleicht statt 0,9 nur 0,7 kNm raus und schon langt's.

Wünsche Dir weiterhin viel Glück.

Gruß
traehe00

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Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Okt 2013 09:07 #49660

Hallo traehe00,
danke für deinen Post. Wir haben das Gutachten erstmal als falsch interpretiert und für den nächsten Termin den Gutachter zur Stellungnahme bestellt. Da geht dann mein Statiker mit, der mir die el.-pl. Berechnung gemacht hat.
Gutachten eindeutig nach falscher Norm erstellt. Die Lochabzüge im Pfosten sind auch falsch. Die max.Spannung liegt nicht in Lochachse an, da ist bekanntlich die Schraube. Die Spannung greift da an, wo der Schraubenkopf bzw. die U-Scheibe den Pfosten an die Unterkonstruktion klemmt. Da ist keine Lochschwächung. Weiter entschärfen könnte man das, indem man eckige U-Scheiben einbaut, die die Spannung z.Bsp. noch weitere 20mm nach oben verschieben. Somit ist das Geländer i.O. und ich bin raus.....
Ich werde berichten.

Gruß Bommel

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Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Okt 2013 09:34 #49661

Hallo Bommel,

traehe hat's geschrieben und div. Vorposter auch.

Der Versuch, den Geländerpfosten über el-pl zu rechnen ist die eine Sache, die vielleicht funktioniert. Auf der anderen Schiene solltest du (dein Statiker) versuchen, das Gesamtsystem als räumliches Stabwerk erfassen und die Schnittkräfte zu ermitteln, die geringer als beim ebenen Nachweis ausfallen sollten. Dann geht's ggf. auch einfacher mit den Nachweisen.

Wenn der nächste Termin nicht zu deinen Gunsten ausfällt ist womöglich die Sache gegen dich gelaufen.

Gruß
mmue

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Geländerberechnung für Balkonanlage 22 Okt 2013 09:45 #49662

Ok., ich werd das mit dem Statiker noch vor der nächsten Verhandlung besprechen.
Kann nicht schaden, wenn man dann noch eine weitere Möglichkeit aus dem Ärmel zieht und der Gerichtsgutachter sitzt mit staunendem Blick im Zeugenstand.

Gruß Bommel

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