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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 06 Apr 2011 20:37 #35810

Ja schon klar das es hier nicht um Gefahr im verzug ging. Ich wollte nur eine Aussage zum Theadthema zu einigen Post etwas sagen (hab auch mehr überflogen).
Zum Teil kam für mit hier eine gewisse Tendenz:
- Der Prüfer darf nur tätig werden, wenn er von Amtswegen beauftrag ist.
- Der Prüfer darf gar nichts ändern er darf nur Hinweise geben und Änderungen sind komplett dem Aufsteller überlassen.
Und das beides entspricht in der Form nicht der Praxis.

Ganz klar ist es aber auch fragwürdig ohne Auftrag zu prüfen und keine Prüfberichte zu erstellen und später Kosten umlegen zu wollen.
Aber ich enthalte mich eines Urteils. Ohne dem Aufsteller zu nahe treten zu wollen, hier liegt seine Sicht der Dinge vor.
Was er erklärt ist plausibel (soweit ichs gelesen habe). Genauso kann aber auch der Prüfer im Rahmen eines Freundschaftsdienstes mal auf die Statik quer geguckt haben und kam zu schluss "ordne doch hier mal ein paar Auskreuzungen mehr an" (auch Prüfer sein ist nicht leicht, ich sehe es an Kollegen die schon seit Jahrzenten dabei sind es entsteht ein Hang überkritisch zu sein und letztlich "muss" mein seine Kompetenz zeigen indem man etwas findet. Das ist aber nichts weiter als eine menschliche Schwäche).
Aber auf dem Bau führt eins zum anderem:
Die Baufirma wittert den dicken Nachtrag, der Bauherr fühlt sich betrogen und plötzlich bist du in einer Situation wo Kosten zu übernehmen sind.

Und da ist aus meiner Sicht das Problem das faktisch niemand Recht haben kann. Ich kann Leonhardt als Guru anbringen und du kannst genauso Dinge finde die wir heute anders geregelt haben. Was stellt Leonhardt dann dar? Eine Erfahrungssammlung? Einen Stand der Technik? Oder doch Gürtel mit Hosenträgern?

Und eine richtige und vollständige Statik gibt es nicht. Die Tatsache das etwas ausreichend dimensioniert war ersetzt keine fehlenden Nachweise.
Hab ich einmal die Woche.
Rippelose Lasteinleitung nicht nachgewiesen? Nachweis oder Steifen einschweißen. Biegedrillknicknachweis wieder gesparrt? Druckgurt kontinuierlich halten oder Nachweis erbringen.
Schwingungsanfälligkeit im Bauzustand dazu keine Aussage in der Statik? => konstuktive Lösung oder Nachweise..

Die Tatsache das der Nachweis später erbracht werden kann ändert dann nichts daran das er nicht zum Bauzeitpunkt vorlag. Und da reicht bei ausreichender Spitzfindigkeit schon das der Nachweis nicht im Inhaltsverzeichnis angesprochen wurde. Die Normungen schreiben ausdrücklich entsprechende Inhaltsverzeichnisse vor. In den heutigen EDV Papiermonstern kannst du dich einfach auf "ich habs nicht gefunden und werde nicht fürs suchen bezahlt" zurückziehen.
Alles schon gesehen.

Vor Gericht entscheinden Leute die berufsbedingt eine extrem Genauigkeit fordern - damit können wir nicht dienen. Und daher ist es dann die Frage wer die besseren Gutachter/Anwält/Leumund hat.

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 02 Dez 2011 20:02 #38879

Hallo liebe Kollegen, es ist gerade nicht mehr so viel los, daher hier einmal der letzte Stand. Es gab ein neues Gutachten, ist schon wieder ein halbes Jahr her. Das neue Gutachten ist anbei als PDF, bereinigt um Namen. Mittlerweile gibt es 3 Gutachten mit folgenden Feststellungen:
1. Die vom Kläger behaupteten Verstärkungen wurden nicht vorgefunden
2. Die vom Privatgutachter/Prüfingenieur angeordneten Verstärkungen wurden nicht eingebaut (völlig andere Profile)
3. Die vom Privatgutachter/Prüfingenieur angeordneten Verstärkungen sind nahezu wirkungslos und ein Großteil nach Ansicht des Gerichtsgutachters nicht erforderlich
4. Ein Teil ist erforderlich für eine geschlossene Halle, vereinbart gemäß Vertrag waren jedoch Windlasten für offene Halle.

Also: nicht vorhanden, nicht erforderlich, nicht wirksam, nicht vereinbart

Gegen den Kläger wurde ja bereits Anzeige erstattet wegen Prozeßbetruges. Diese Anzeige ruht bei der Staatsanwaltschaft solange bis zur Entscheidung des Prozeßes.
Beim Landgericht wird die Sache von einem Tisch auf den nächsten Tisch geschoben. Dort hat man wieder einen Vergleich vorgeschlagen mit der Quotelung 70% zu 30%, ich sollte also 30% der Forderung und 30% der Gerichtskosten tragen. Aber wofür?? Damit der Gegner mit seiner dreisten und völlig überzogenen Forderung sogar noch teilweise durchkommt? Und damit es kein Nachspiel für ihn gibt (kein Urteil -> keine Beweise für Betrug)? Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.

Noch einmal zur Klärung: es gibt dazu mehrere Urteile vom BGH, auch ein hoheitich tätiger Prüfingenieur (von der Bauaufsicht zur Prüfung beauftragter Prüfingenieur)darf keine überzogenen (also unnötige oder unwirtschaftliche)Maßnahmen anordnen. Auch wenn keine Nachweise vorliegen sollten und auch wenn sich erst später herausstellt, daß diese Maßnahmen überzogen waren. In meinem Fall war es "nur" ein vom Kläger privat beauftragter Sachverständiger/Prüfingenieur.

Anhang Gutachten3_vom_14.pdf wurde nicht gefunden.

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Letzte Änderung: von siehan.

Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 02 Dez 2011 20:40 #38880

2.Teil

Anhang Gutachten3_vom_14-20111202.pdf wurde nicht gefunden.

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 02 Dez 2011 20:40 #38881

3.Teil

Anhang Gutachten3_vom_14-20111202-2.pdf wurde nicht gefunden.

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 02 Dez 2011 20:41 #38882

letzter Teil

Anhang Gutachten3_vom_14-20111202-3.pdf wurde nicht gefunden.

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Aw: Darf Prüfingenieur einfach Verstärkungen anordnen? 03 Dez 2011 11:17 #38888

Hallo,
einem Rechtsstreit hat ein Selbst. Beweisverfahren nach § 485 ZPO (?) vorauszugehen. Ein PI hat da nichts verloren. Denn der Sachverständige ist vom Gericht beauftragt worden. Im Grunde ist es einfach: In der Zusammenfassung des SVG steht dann: ...es sind Verstärkungen in folgender Art... erforderlich (oder auch nicht). Eine andere Frage ist, ob der Bauherr diese fordern darf, einfach aufgrund seiner Eingebung - und ob sie dann eingebracht werden müssen. Eine Schraube mit Schleifchen, gewissermaßen. Wenn dies vertrag- lich nicht geschuldet ist, muss nicht geleistet werden. So denken Richter (fast) immer. Denen ist Technik als solche voll egal.
Gruss W.E.

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