in DIN 4102 sind ausschließlich direktbeplankte Konstruktionen klassifiziert (brandschützende Bekleidungen direkt auf den Stielen).
Ich erinnere mich dunkel, daß eine Konterlattung ohne besondere Nachweise ebenfalls zulässig sein soll, suche aber bisher ohne Ergebnis nach der Herkunft dieser Erinnerung.
Vielleicht hat einer der Kollegen einen konkreten Tipp, ob die von mir beabsichtigte Konterlattung wirklich zulässig ist - und wo das festgelegt ist.
Vielen Dank schonmal.