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Beim Umbau einer Diskotek in Hamm wird ein Brandschutzkonzept verlangt. Es handelt sich um eine Versammlungsstätte. (§9 BauPrüfVO).
Frage: Gibt es einen Katalog der zu beachtenden Maßnahmen?Wo sind die Anforderungen zu bekommen? Viele Grüße Martin |
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Guten Tag Martin,
über die brandschutztechnischen Maßnahmen der BauO NW hinaus gibt es für NRW eine Versammlungsstättenverordnung vom 1.7.69, geändert am 20.2.2000. Sollte die Versammlungsstätte mehr als 5000 Besucher fassen, muß hier noch die Musterversammlungsstättenverordnung herangezogen werden. Die VStättV habe ich vorliegen und könnte sie mailen. Die MVStättV ist vielleicht beim Beuth-Verlag zu beziehen?? Muß in Deinem Fall nicht ohnehin ein Brandschutzkonzept von einem staatlich anerkannten Brandschutzsachverständigen angefertigt werden? Diese Leute kennen sich doch aus mit den geltenden Vorschriften. Mit freundlichen Grüßen Hubert |
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Hubert,Vielen Dank für die Info,
Die Disko ist für ca. 900 Leute ausgelegt. Dein Angebot mir diese Verordnung zu mailen nehme ich gerne an. Vielen dank im Voraus Martin |
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Hallo Herr Rüdel,
beim Stöbern im Internet bin ich auf Ihren Schriftwechsel zum Thema Brandschutz gekommen. Wo gibt es einen Link zum herunterladen der MStättV? Oder könnte ich diese, wie im Fall vom 17.10. von Ihnen zugemailte erhalten. Mein ewiger Dank wäre sicher. Tschüß Peter Goldmann |
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Hallo Herr Goldmann,
wo ich diese Unterlagen im Internet gefunden habe, weiß ich heute nicht mehr. Kann Ihnen aber diese als PDF-Format mailen, wenn ich Ihre E-mail Adresse hätte! Gruß Hubert Rüdel |
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