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Hallo!
Wer hat eigentlich die Berechtigung einen Energiepass auszustelle? Ich mache gerade eine Weiterbildung zum Energieberater - muss ich mich danach noch in irgendeine Liste, Kammer o. ä eintragen lassen (ausser der Liste "Energeibarater vor Ort" wegen Zuschüsse) um die Berechtigung zu erhalten einen Energiepass ausstellen zu dürfen? Oder ist dies über die Qualifikation "Energieberater" erledigt? MfG, M. Weiß |
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hallo,
das würde mich auch interessieren. Wenn du dich gerade zum Energieberater ausbilden lässt, sitzt du doch an der Quelle. Frag deinen Seminarleiter und lass uns die Antwort wissen. Ich vermute, dass das noch gar nicht feststeht, da das Gesetz, das die EU-Richtlinie umsetzen soll erst noch beschlossen werden muss und sich aufgrund der wahrscheinlichen Neuwahlen auch noch verschieben wird. Gruss Thomas. |
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Hallo Ihr beiden,
siehe www.DENA.de dort kann man sich, vorausgesetzt man hat entsprechende Qualifikationen, in eine Liste eintragen lassen und ist dann berechtigt den Energiepass aufzustellen. Gruß, Andreas ..
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Hallo,
welchen Energiepass meint Ihr? Den für die kfw ? Oder den nach EnEV? Nach EnEV wirds in jedem Bundesland anders gehandhabt z.B. in Berlin und in Brandenburg braucht man keine Qualifikation (man muss nur wissen wies geht). Die kfw akzeptiert Nachweise u.a. von denjenigen, die nach Landesbauordnung EnEV-Nachweise erstellen dürfen. In Berlin und Brandenburg siehe oben Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo!
Ich meine den normalen EnEV-Energiepaß! Leider habe ich den Kursleiter nicht erreicht - werde aber auf jeden Fall mal weiter nachhaken. Bei der Ing-Kammer Baden-Württemberg werde ich morgen mal nachfragen - der Verantwortliche ist heute außer Haus. MfG, M. Weiß |
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Hallo!
Ich habe diese Woche mit einem Mitarbeiter der Ingenieurkammer BW telefoniert. Also: Zu o. g. Thema gibt es nix genaues, da die Mühlen der Politik zu langsam mahlen und es eine entsprechende Verordung noch nicht gibt. Daher: bei der dena eintragen lassen und gut ist - was anderes konnte mir der gute Herr nicht sagen. |
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