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Gast
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Hallo Kollegen,
letztens sagte mir jemand, dass bei Anbauten der Energieaufwandszahl ep mit Beheizung über Anlage im bestehendem Gebäude der Wert mind. 1,56 sein soll. Ich konnte in der Literatur dazu nichts finden. Stimmt das wirklich? Wenn ja, wo könnte man es nachlesen. Danke für die Antworten. MFG |
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Hallo,
da die Anlagenaufwandszahl die energetische Effizienz der gasamten Anlage beschreibt, denke ich mal, daß der Wert nicht mind. 1,56 sondern max. 1,56 sein sollte, jedoch ist mir ein solcher Wert nicht bekannt. Klaus M |
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Hallo,
bei Altanlagen liegen üblicherweise keine Regeln der Technik vor, so dass der ep-Wert nicht berechnet werden kann. Für neue Anbauten, die über alte Heizungen mit beheitzt werden, gibt es gemäß EnEV 2004 jetzt zwei Nachweismöglichkeiten: entweder 76% Ht-Regel oder ep = 1,3 pauschal. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Siehe auch Dt.-Ing.-Blatt Feb.2004:
Erzeugeraufwandszahl Heizung - 1,01 Erzeugeraufwandszahl Warmwasser - 1,14 Primärenergiefaktor 1,3 Daraus errechnet sich die Anlagenaufwandszahl. Die Berechnung erfolgt wie Fernwärme!!! Gruss Jörn |
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Guten Tag Herr Muthmann,
können Sie mir mitteilen, wo das steht, daß mit einem festen ep-Wert von 1.3 gerechnet werden kann? Vielen Dank M. Estenfeld |
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kein fester ep-Wert sie vor-Beitrag.
Gruss Jörn |
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