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Doppelhaus Schallschutz 03 Jun 2005 09:08 #9675

  • Albert
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Hallo,
1. ist ein Nachweis des Trittschallschutzes von einem Gebäude zum anderen erforderlich und nach welchen Ansatz in der DIN ist er zu führen.
( Für Treppen ist er in T2 Tab. 20 geregelt )

2. Die Massivtreppe liegt nicht an der Haustrennwand. ist hier überhaupt ein Nachweis erforderlich?

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ReDoppelhaus Schallschutz 13 Jun 2005 05:53 #9756

Hallo Albert,

Gemäß DIN 4109 Abs. 4.2 sind Sinn und Zweck der Anforderungen an den Trittschallschutz:

"Anforderungen an den Trittschallschutz zwischen "besonders lauten" und schutzbedürftigen Räumen dienen zum einen dem unmittelbaren Schutz gegen häufiger als in Wohnungen auftretende Gehgeräusche, zum anderen auch als Schutz gegen Körperschallübertragung anderer Art, die von Maschinen oder Tätigkeiten mit großer Körperschallanregung, z.B. Groß-küchen, herrühren."

Meiner Meinung nach lässt sich hieraus eine Verzichtbarkeit auf den Nachweis des Trittschallschutzes herleiten.

Nicht desto trotz ist es empfehlenswert, die Treppen von der Wohnungs-trennwand schallschutz-technisch zu entkoppeln.

Gruß
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
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ReDoppelhaus Schallschutz 13 Jun 2005 08:04 #9758

Hallo zusammen,

ein Trittschallnachweis ist natürlich erforderlich.
Du musst etwas zur Fugenausbildung sagen und den Nachweis mit dem Verbesserungsmaß nach Beiblatt 1 Tabelle 36 führen.

Gruß
Andreas
..

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ReDoppelhaus Schallschutz 13 Jun 2005 10:54 #9763

Hallo Andreas,

wie ist denn dann der Abs. 4.2 der DIN 4109 auszulegen??
Für mich lässt sich daraus schließen, daß ein Nachweis für Treppen
im Bereich von öffentlichen Treppenhäusern (z.B. Mehrparteienhaus)
geführt werden muß. Nicht aber für Treppen in Wohnungen!!
("...Schutz gegen häufiger als in Wohnungen auftretende Gehgeräusche..")
Wie schon gesagt ist die Entkoppelung der Treppe aber auf jeden Fall sinnvoll, auch ohne Nachweispflicht!!

Gruß Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
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ReDoppelhaus Schallschutz 13 Jun 2005 13:11 #9770

Mahlzeit,

deine Frage war doch ob du einen Trittschallnachweis zu anderen Wohnung führen musst. Und das ist auch bei einer Trennfuge der Fall. Durch die Fuge bekommst du ihn aber wohl immer hin. (Tabelle 36)
Es gibt neuerdings aber auch Ansätze das du wenn du nicht nichts anderes vereinbarst den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 oder VDI-Richtlinien schuldest, und das schließt auch einen Schutz innerhalb eingener Wohnungen ein.
Gruß
Andreas
..

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ReDoppelhaus Schallschutz 14 Jun 2005 07:20 #9778

Hallo Andreas,

sicher ist es immer gut eine Trennfuge anzuordnen und ich werde es
auch weiterhin immer empfehlen!!
Aber wie legst Du den Abs. 4.2 der DIN 4109 aus??
Ist denn eine Wohnung bzw. ein Wohnungsflur mit Treppe
ein "besonders lauter Raum"??? Meiner Meinung nach nicht.
Dort treten nun mal nur die üblichen Gehgeräusche auf.
Der "schutzbedürftige Raum" kann doch auch im Nachbargebäude
liegen!? Demnach ist meiner Meinung nach ein Nachweis nach DIN
entbehrlich!! Immer vorausgesetzt nur diese ist vereinbart.
Bei erhöhtem Schallschutz sieht es natürlich ganz anders aus.
Leider ist mir die VDI 4100 noch nicht so geläufig. Kannst Du mir sagen, ob
ich sie irgendwo im Netz finde??

Gruß Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
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