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Decken von Einfamilienhäusern 03 Jun 2005 06:22 #9659

Hallo Kollegen,

nach DIN 4109 Beiblatt 2 (erhöhter Schallschutz) sollen die Decken zu "fremden" Aufenthaltsräumen eine Trittschalldämmung von <38dB erreichen.
Was ist bei Einfamilienhäusern unter fremde AR zu verstehen?
Trittschalldämmung höher als bei Mehrfamilienwohnhäusern?
Wie legt Ihr das aus?

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ReDecken von Einfamilienhäusern 03 Jun 2005 07:24 #9661

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar
Hallo Markus,
da nach dem Planungsrecht und (ich glaube) auch nach der Bauordnung der Begriff
"Einfamilien- Doppelhaus" (usw) kein geschützter Rechtsbegriff ist, kann somit auch in einem "Einfamilienhaus" eine zweite Wohnung (z.B. Einligerwohnung) untergebracht sein oder auch z.B. ein kleines Büro o.ä.. Wo die Lage des Büros ist, (z.B. 1. OG) ist auch nicht vorgeschrieben. Infolge dieser Trennung ist somit ein entspr. Schallschutz erforderlich der bei einer Trenndecke (erhöhter Schallschutz) dann bei 38 dB liegt.
Ich hoffe Du kannst etwas damit anfangen.

ein schönes Wochenende

Klaus M

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ReDecken von Einfamilienhäusern 03 Jun 2005 07:32 #9662

Bei Einfamilienhäusern gibt es keine fremden Aufenthaltsräume und somit auch keinen vorgeschriebenen Mindestschallschutz

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ReDecken von Einfamilienhäusern 03 Jun 2005 08:18 #9667

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar
hallo Herr Trost,
wenn ich markus richtig verstanden habe, dann geht es hier nicht um reine einfamilienhäuser sondern mehr um "einfamilien-doppel / reihenhäuser" und bei denen sind entspr. anforderungen gem. DIN erh. schallschutz einzuhalten.

gruß
klaus m

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ReDecken von Einfamilienhäusern 03 Jun 2005 08:33 #9669

  • Hauke
  • Haukes Avatar
Hallo,

die 38 dB sind zum Beispiel bei Doppel-/ Reihenhäusern einzuhalten.
Einem Doppelhauseigentümer wird mehr Komfortverlangen zugesprochen als einem Eigentumswohnungsbesitzer, darum hier auch der höhere Schallschutzwert.

Gruß

Hauke

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ReDecken von Einfamilienhäusern 03 Jun 2005 08:46 #9672

  • johü
  • johüs Avatar
Hallo MarkusE,
ich kenne Doppelhäuser, die eine einschalige HausTrennWand haben und bei denen die Geschoßdecken über die HTW durchlaufen. Also nicht wie heute sehr oft zu sehen mit 2-schaliger HTW und durchgehender Trennfuge.
Läuft die Decke durch macht die Anforderung Sinn, sowohl nach 4109 als auch nach Bbl. 2
Viele Grüße
johü

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