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Keller beheizt... unbeheizt ? 24 Mai 2005 09:43 #9462

  • Frank
  • Franks Avatar Autor
Hallo,
in einem Wohnhaus ist die Erdgeschoßwohnung mit Souterrain als
EG-Wohnung mit Hobbyraum im Souterrain verkauft worden.
Dieser Hobbyraum im Souterrain hat große Fenster (Belichtung gem. DIN als Wohnraum) und ist beheizt.
Jetzt werden die erdberührenden Außenwände feucht und der Verkäufer (und auch dessen Gutachter) sagen es liegt an der falschen Nutzung, da der "Hobbyraum" als Wohnraum (Schlafzimmer) genutzt wird.
Ich bin d.M., daß wenn eine Heizung vom Unternehmer eingebaut wird, auch dieser Raum zur beheizten Umfassungsfläche gehört, d.h. der Keller/Souterrain kann als normaler Wohnraum genutzt werden.
Was meint Ihr zum Sachverhalt ?

Gruß Frank

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ReKeller beheizt... unbeheizt ? 24 Mai 2005 12:31 #9465

hallo,
ihrer überlegung gr. Fenster + Heizung = Wohnraum kann ich nicht zustimmen. Z.B. wird auch eine Autowerkstatt beheizt und hat teilweise gr. Fenster und ist trotzdem kein Wohnraum.
Andersherum wird aber ein Schuh draus: wenn beheizbar, dann Teil des beheizten Volumens und anforderungen an Mindestwärmeschutz müssen erfüllt werden.
Ihr Kunde hat einen Hobbyraum gekauft (was billiger war) und als solcher muss er trocken bleiben. Zu untersuchen ist was ein "normales Hobbyraumklima" ist im Gegensatz zum Schlafraum.
Ist denn die Feuchtursache (kondens, hydroskopisch, kapillar .....) überhaupt geklärt?
Grüße aus Berlin
Florian Muthmann
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ReKeller beheizt... unbeheizt ? 24 Mai 2005 13:48 #9467

  • Stefan
  • Stefans Avatar Autor
Hallo,

ich bin erst mal der Meinung das es kein Wohnraum ist, sonst wäre er auch so benannt worden. Wenn man sich mal die EnEV vornimmt und liest was als beheizte Räume benannt wird, so heißt es im §2,Satz4: "Im Sinne dieser Verordnung sind beheizte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer Nutzung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden." Ein Hobbyraum ist meiner Meinung nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen (bestimmungsgemäß ?!) vorgesehen und daher muss er nur die Mindestanforderungen der DIN erfüllen.
Die Feuchtigkeit an den Wänden kann von der "falschen" Nutzung sein, aber sollte sehr genau geklärt werden, da der Raum trocken bleiben muss (Baumangel).

Gruß
Stefan

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ReKeller beheizt... unbeheizt ? 31 Mai 2005 09:02 #9573

Hallo,

wurde der Keller im Wärmeschutznachweis (EnEV) berücksichtigt?

Gruß
Sönke

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ReKeller beheizt... unbeheizt ? 09 Jun 2005 12:20 #9745

Hallo,

natürlich ist eine Autowerkstatt noch lange kein Wohnraum wenn eine Heizung und große Fenster vorhanden sind. Entscheidend ist jedoch
die Beheizung (normale oder niedrige Innentemperatur gem. § 1 Abs.1 und
§ 2 EnEV) an sich! Nach §2 Nummer 2 sind Wohngebäude solche Gebäude im Sinne von Nummer 1 ("normale Innentemperatur" >19°C), die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden.
Meiner Meinung nach kommt es darauf an, ob und wie der Kellerraum im
Wärmeschutznachweis berücksichtigt und vor allem wie er baulich ausge-
führt wurde.
In der Ausführung liegt vielleicht auch schon die Ursache für die Feuchtigkeit. Hierzu sollten aber alle möglichen Ursachen genau untersucht werden.
Ob der Kellerraum baurechtlich einem Wohnraum entspricht ist hierbei auch nicht ganz uninteressant (lichte Höhe, Belichtung etc.). Aus der ursprünglichen Bezeichnung "Hobbyraum" lässt sich meiner Meinung nach aber kein Anspruch auf Wohnraum herleiten, auch nicht, wenn eine Heizung eingebaut wurde. Die Dauer der Beheizung spielt nämlich auch noch eine Rolle (vgl. §2 Nr. 1 EnEV), und ein Hobbyraum wird i.d.R. nur kurzzeitig beheizt. Die ursprünglich geplante Nutzung und die daraus resultierende Bauausführung können demnach ausschlaggebend sein. Bei Umnutzung sind die Parameter zu prüfen und ggf. zu verbessern.
Sehr komplexes Thema. Werde die Antworten gespannt weiterverfolgen!

Schöne Grüße
Marco
Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c
26676 Barßel
Tel.: 04499 / 918769
Mobil: 0174 / 4280227
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