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Dämmung Kellerfußboden Regeln der Technik? 21 Apr 2005 15:26 #8856

  • U
  • Us Avatar Autor
Liebe Kollegen,
wie dämmt ihr eure Kellerfußböden bei EFH/DHH/REH ?

Habe meistens Stahlbetonkeller mit gedämmten Aussenwände (bis Fundament 6 cm PS035 aussenseitig)

Die Kellerräume sind teils beheizt, teils unbeheizt, manch ein Bauherr möchte irgendwann doch noch den Kellerraum als Bad oder Sauna ausbauen.

Bisher konnte ich meine Bauherren überzeugen, vollflächig mit 60mm PS035 unterm Estrich zu dämmen, damit benötigen die Innenwände keinen Mindestwärmeschutz, auch das Treppenhausproblem ist im Griff.

Leider habe ich einen Bauträgerarchitekten, der meint er müsse bei der Dämmung unbedingt sparen .

Reichen würden nach DIN 4108 zwar 3 cm PS035 aber das ist eine Mindestanforderung und wäre nach den Regeln der Technik
vielleicht doch zu wenig ?

Freue mich über jedes schlagkräftige Argument
Gruß U

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ReDämmung Kellerfußboden Regeln der Technik? 21 Apr 2005 18:48 #8863

  • kai
  • kais Avatar Autor
hallo, schau dir mal den mindestwärmeschutz für bodenplatten an DIN 4108-2
R = 0,9 bis raumtiefe 5 m an,
und Beiblatt 2 ebenso anschauen, min 6 cm wlg 040 oder gleichwertig
achtung bei eventuellen fußbodenheizungen
innewände beheizt-->unbeheizt wärmeschutz beachten, ebenso kellertüre dann berücksichtigen

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