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Hallo,
kann mir jemand sagen wer nach KfW- Bedingungen "eine nach Landesrecht berechtigte Person für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung". Meiner Meinung nach ist eine Eintragung in die Ing.- Kammer Ba-Wü bei Wohngebäuden unter 150 m² GRF nicht erforderlich. Weiß jemand genaueres? Vg. Tommy |
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Hallo Tommy,
Auszug aus meinem Notiz-/Adressverzeichnis: Kreditanstalt für Wiederaufbau 2000 Mitarbeiter Informationszentrum Tel.: 01801/335577 bei technischen Fragen eine 'Allgemeine Anfrage' faxen an: 069/74313765 Mir haben Sie schon geholfen, hoffe Dir auch... MfG Thomas Dreher |
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Hallo Tommy,
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