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Hallo,
in der Definition des Anwendungsbereiches der Norm ist die Rede von "Aufenthaltsräumen". Eine genauere Definition habe ich im Normtext nicht finden können. Nun meine Frage: Was sind Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 4109? Das Wohnräume und Schlafzimmer dazu gehören ist klar. Aber wie sieht es zum Beispiel mit Küchen, Fluren und Badezimmern aus? Oder sind im Prinzip alle Räume einer Wohnung als Aufenthaltsräume zu definieren? Gruß, Michael Hülshorst |
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Hallo,
mir ist keine eigene Definition von Aufenthaltsräumen in DIN 4109 bekannt.Ich würde mich auf die Definition von Aufenthaltsräumen in den Landesbauordnungen beziehen. In Rheinland-Pfalz z.B. sind k e i n e Aufenthaltsräume: Badezimmer, Aborte, Vorratsräume, Abstellkammern, Trockenräume, Wasch- und Futterküchen, Heizräume, Garagen, Maschinenräume und Lagerräume ohne Arbeitsplätze. Gruß Wolfgang |
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Hallo,
also ausgehend vom Schallschutz würde ich Küche, Bad, Flur etc. auch nicht als Aufenthaltsräume im Sinne eines schutzbedürtigen Raumes ansehen. Den Hinweis auf die Definitionen und Unterteilungen gemäß den LBO's finde ich gut. Gruß Olaf |
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Anmerkung 1 zur Tab. 3 der DIN 4109:
Schutzbedürftige Räume sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind. Nach dieser Norm sind es - Wohnräume, einschließlich Wohndielen - Schlafräume, einschließlich übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien - Unterrichtsräume... - Büroräume.... |
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Hallo johü,
soweit richtig, das hatte ich auch schon gesehen. Nur steht diese Textpassage im Abschnitt 4 "Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben". Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob diese Erläuterung allgemein auf die Norm angewendet werden kann. Gruß, Michael Hülshorst @alle: Danke für die Antworten |
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