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Aufenthaltsräume nach DIN 4109 08 Mär 2005 14:15 #7867

Hallo,
in der Definition des Anwendungsbereiches der Norm ist die Rede von "Aufenthaltsräumen". Eine genauere Definition habe ich im Normtext nicht finden können. Nun meine Frage: Was sind Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 4109? Das Wohnräume und Schlafzimmer dazu gehören ist klar. Aber wie sieht es zum Beispiel mit Küchen, Fluren und Badezimmern aus? Oder sind im Prinzip alle Räume einer Wohnung als Aufenthaltsräume zu definieren?

Gruß, Michael Hülshorst

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ReAufenthaltsräume nach DIN 4109 09 Mär 2005 06:08 #7886

Hallo,
mir ist keine eigene Definition von Aufenthaltsräumen in DIN 4109 bekannt.Ich würde mich auf die Definition von Aufenthaltsräumen in den Landesbauordnungen beziehen. In Rheinland-Pfalz z.B. sind k e i n e Aufenthaltsräume: Badezimmer, Aborte, Vorratsräume, Abstellkammern, Trockenräume, Wasch- und Futterküchen, Heizräume, Garagen, Maschinenräume und Lagerräume ohne Arbeitsplätze.
Gruß Wolfgang

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ReAufenthaltsräume nach DIN 4109 09 Mär 2005 06:20 #7887

Hallo,

also ausgehend vom Schallschutz würde ich Küche, Bad, Flur etc. auch nicht als Aufenthaltsräume im Sinne eines schutzbedürtigen Raumes ansehen.
Den Hinweis auf die Definitionen und Unterteilungen gemäß den LBO's finde ich gut.

Gruß Olaf

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ReAufenthaltsräume nach DIN 4109 09 Mär 2005 10:28 #7901

  • johü
  • johüs Avatar
Anmerkung 1 zur Tab. 3 der DIN 4109:
Schutzbedürftige Räume sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind. Nach dieser Norm sind es
- Wohnräume, einschließlich Wohndielen
- Schlafräume, einschließlich übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien
- Unterrichtsräume...
- Büroräume....

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ReAufenthaltsräume nach DIN 4109 09 Mär 2005 12:59 #7913

Hallo johü,
soweit richtig, das hatte ich auch schon gesehen. Nur steht diese Textpassage im Abschnitt 4 "Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben". Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob diese Erläuterung allgemein auf die Norm angewendet werden kann.

Gruß, Michael Hülshorst

@alle: Danke für die Antworten

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