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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 15 Jan 2005 10:57 #6897

  • Anna Schwarz
  • Anna Schwarzs Avatar Autor
Hallos,

ich bin gerade am Studieren des wiederaufgetauchten Standfestigkeitsnachweis für meinen Dachboden.
Dazu eine Frage:
Ursprünglich wurde die maximal zulässige Durchbiegung der Sparren vom Statiker mit 300 l/m angegeben. Das Bauamt hat das dann berichtigt auf 200 l/m, was einen Rattenschwanz von Neuberechnungen nach sich zieht.

Wißt Ihr, aus welchem Grund das eventuell geändert wurde?

Gibt es irgendein Excel-Sheet wo man so Berechnungen selber nachprüfen kann?

Gruß und Danke,

Anna

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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 15 Jan 2005 10:58 #6898

  • Anna Schwarz
  • Anna Schwarzs Avatar Autor
sorry, falsche Unterforum ;-)

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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 17 Jan 2005 07:37 #6925

  • Klaus M
  • Klaus Ms Avatar Autor
hallo anna,

wenn das bauamt die vom statiker angenommene duchbiegung nach unten also auf l/200 geändert hat, würde ich mal sagen, dann kann sich der herr vom bauamt warm anziehen, wenn es zu bauschäden kommen sollte, soweit sich die bauschäden infolge der durchbiegung einstellen sollten.
werte die ein statiker festgelegt hat, gleichgültig welche grenzen eingehalten werden, dürfen nicht durch einen "prüfer" (ob bauamt oder prüfbüros) verringert werden, da diese personen nicht wissen, aus welchem grund diese werte angenommen wurden. ich würde auch vorschlagen, keine umbemessung vorzunehmen, ohne mit dem bauherren darüber zu sprechen. durchbiegungsschäden sind nicht zu verachten.

gruß

klaus

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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 18 Jan 2005 11:19 #6978

  • uwe
  • uwes Avatar Autor
Die Frage ist, ob von Seiten des Bauamtes die Anforderungen reduziert worden sind (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann) oder ob durch eigenes Nachrechnen eine Durchbiegung ermittelt wurde, die lediglich l/200 entspricht.

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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 06 Feb 2005 14:16 #7315

  • Paul Grunder
  • Paul Grunders Avatar Autor
Hallo Anna
Die Durchbiegung einer Holzbalkendecke muss so berücksichtigt werden, dass beim Begehen keine Schwingungen auftreten.
Belaste den Holzbalken mit einer Einwirkung von 1 kN in der Mitte und bemesse ihn dann so, dass die Verformung max. 1.5 mm beträgt. Dann liegst Du richtig.
Die Erfahrung zeigt, dass Du auch mit Eigengewicht und Nutzlast rechnen kannst, jedoch die Verformung auf 1/600 beschränkt wird.
Für Sparren sieht das etwas anders aus. Bei sichtbaren Konstruktionen empfehle ich Dir, die Verformung auf 1/450 zu beschränken. Bei Ställen, Hallen etc. reicht 1/200.
Spannungsüberschreitungen sieht man als Bauherr nicht, jedoch sind Verformungen im Bereich 1/200 bis 1/300 zunehmend Ursache von Beanstandungen.
Mit freundlichen Grüssen Paul Grunder, Holzbauingenieur, Teufen AR, Schweiz

www.holz-grunder.ch

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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 25 Feb 2005 08:07 #7656

Etwas ist unklar: Wenn der Dachstuhl und die Statik älteren Datums sind, dann kann durchaus mit zul f = L/200 gerechnet worden sein. War mal zulässig.

Heute sind z.B. bei einem Kehlbalkendach die einzelnen Bauteile mit f<L/300, das Gesamtsystem jedoch mit f<L/200 nachzuweisen

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