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Gast
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Hallo Experten,
ich bin dabei, einen Dachboden in Eigenregie auszubauen. Der Ausbau wurde vom Vorbesitzer begonnen. Bundesland ist Bayern. Nun treten bei mir Zweifel auf, daß der Baubeginn damals wirklich angezeigt wurde und daß auch die erforderlichen Nachweise beim Bauamt abgegeben wurden. Ich muß mich jetzt natürlich irgendwie vorbereiten und dann eventuell mit den fehlenden Papieren zum Bauamt gehen. Im Fußtext des Bauantrags steht etwas von Wärmeschutz-, Schallschutz- und Brandschutznachweis... Es handelt sich jedoch um ein Formblatt. Falls sich nun bewahrheiten sollte, daß das ganze Zeugs fehlt, mit welchen Kosten muß ich dann rechnen? Reicht es, wenn man zerknirrscht die Sachen nachreicht oder gibt das einen Riesenärger? Von der Bauausführung her hab ich keine ängste, daß es da technische Probleme geben könnte, es geht nur um den Papierkram. Brandschutzanforderungen sind erfüllt, Wärmeschutz sicher übererfüllt (der Bauantrag ist von 1993 und seither verlängert, gebaut hab ich aber aus Eigeninteresse eher nach heutigen Normen) und Schallschutz ist auch mehr als übererfüllt, da original schon ein schwimmender Estrich drin war und ich darauf noch im Trockenbau eine Fußbodenheizung gelegt habe Gruß und Danke, Anna |
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hi,
es reicht - unzerknirscht - die erforderlichen nachweise vorzulegen, "riesenärger" würde angekündigt - kann bis zur nutzungsuntersagung führen. wegen div. gnadenfristen (in denen problemlos alle forderungen erfüllt werden können sollten) sehe ich keine grundsätzlichen probleme. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo Markus,
ich seh da noch ein weiteres Problem... wenn der Vorbesitzer gar nicht den Baubeginn angezeigt hat, dann ist die Baugenehmigung erloschen, oder? Die gilt doch nur eine gewisse Zeit nach Erteilung wenn nicht angefangen wird? Was passiert dann, brauch ich dann alles neu? Gruß, Anna |
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Hallo,
hier in Berlin muss inerhalb von zwei Jahren nach Baugenehmigung mit dem Bau begonnen werden, oder eine Verlängerung beantragt werden, sonst erlischt die Baugenehmigung und muss neu beantragt werden. Ich hatte gerade einen Kunden, der ein Haus mit (erloschener) Ausbaugenehmigung gekauft hat. Auf Grund geänderter Gesetzeslage wird er aber ev. keine erneute Ausbaugenehmigung bekommen. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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