in der DIN4109 Tab.3 werden Anforderungen an den Trittschallschutz von Decken gestellt. Gelten diese Anforderungen auch für Bodenplatten? Bei Bodenplatten ist ja nur die Trittschallausbreitung in horizontaler Richtung von benachbarten Räumen möglich. Reicht hier ein schwimmender Estrich auf Wärmedämmung, wenn der Bodenaufbau mit Trennstreifen von den aufgehenden Wänden getrennt wird?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
ich denke, Trennung des Estrichs von Bodenplatte und Wand reicht. Allerdings sollte die Wärmedämmung druckfest sein, und der Trittschallschutz durch eine gesonderte zugelassene Trennlage erfolgen.
Gruß Wolfgang