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Mechanische Lüftungsanlage 28 Sep 2004 11:28 #5283

  • pebbles
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1.
Im Anhang 1 (2.10) der EnEV steht:
„Im Rahmen der Berechnung ... ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig wenn .... “
Soll das jetzt heißen ich kann die WRG der Lüftungsanlage nur dann anrechnen wenn ich auch die verminderte Luftwechselrate ansetzte, also die Dichtheit des Gebäudes überprüfe?
Oder kann ich entweder die WRG berücksichtigen oder die verminderte Luftwechselrate ansetzten?

2.
Wie „sinnvoll“ ist (praktisch gesehen) ein Blower-Door-Test bei Bürogebäuden im direkten Kosten-Nutzen-Vergleich(, da die Kosten dafür bei größeren Gebäuden doch erheblich höher sind und es doch viel schwerer ist alles richtig abzudichten)?

3.
Kann ich bei der Berechnung der Lüftungswärmeverluste (nach Hv = 0,34 * n * V) eines Bürogebäudes für das Volumen vereinfacht 0,8 * Ve ansetzen? So dass der einzige Unterschied zur Berechnung von freier Lüftung die Luftwechselrate (n= nAnl. * (1 – etav) + nx) ist.

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