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Gast
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Hallo Teilnehmer,
wer weiß, welche Anforderungen z.Z. an den Schallschutz beim Dachausbau zu Wohnzwecken im Mehrfamilienaltbau gestellt werden? Speziell in Berlin. Es gibt da einen Senatserlass, dass nicht der Neubaustandard erreicht werden muss. Nur finde ich den nicht mehr. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Ich komme zwar nicht aus Berlin, aber das Problem ist auch in Lübeck und Umgebung das Gleiche: Wenn gar nichts geht, beim Bauamt einen Dispens beantragen. Die Kollegen vom Bauamt sind i.d.R. kooperativ, weil sie das Dilemma erkenne.
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gibt´s da was beim iemb?
bin mir nicht sicher, würde mich aber auch über meldung freuen. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Liebe Kollegen,
plant ihr alle Neubaustandart beim Ausbau eines alten Daches? Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo
öffentlich-rechtlich mag es Erleichterungen beim Schallschutznachweis im Albau geben, aber privatrechtlich muß man wohl Neubaustandard erreichen Das entnehme ich einem Urteil gegen einen Vermieter, der sein Dachgeschoß zu Wohnzwecken ausgebaut hat. Gruß Wolfgang |
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