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Schallschutznachweis DIN 4109:2016 25 Okt 2017 17:34 #62278

Hallo,

soweit ich weiß ist die DIN 4109:2016 noch nicht bauaufsichtlich eingeführt worden.

Kann (muß?) demnach der Schallschutznachweis gem. DIN 4109:2013 erfolgen?

Konkreter Fall: Schulgebäude, daher keine zusätzl. Anforderungen gem. DIN 4109 Beibl. 2.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
mmue

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Schallschutznachweis DIN 4109:2016 26 Okt 2017 07:58 #62280

Hallo mmue,

es ist die Frage wem du was vorlegen musst. Gegenüber der Bauaufsicht hast du den Nachweis gemäß der bauaufsichtlich eingeführten Schallschutznorm zu führen und dabei auch nur den Mindestschallschutz nachzuweisen. Deinem Bauherren gegenüber hast du das zu liefern was vereinbart wurde und das mit den Rechenverfahren der neuen Norm 4109:2016, weil man schon sagen kann das dies den Stand der Technik darstellt und auch den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Gruß
Stefan
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Schallschutznachweis DIN 4109:2016 27 Okt 2017 12:58 #62284

StatikHeld schrieb:
weil man schon sagen kann das dies den Stand der Technik darstellt und auch den anerkannten Regeln der Technik entspricht.


ich vermute mal, das ist eine kühne Behauptung.... wie viele Programme kennst du zum Beispiel, mit denen
du eine bauaufsichtlich noch nicht eingeführte Nachweismethode rechtssicher deinem Kunden übergeben kannst?
..
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Schallschutznachweis DIN 4109:2016 27 Okt 2017 13:26 #62285

Hallo,

ganz unumstritten sind die neuen Berechnungsmethoden wohl nicht. Die werden z.B. vom Bundesverband der Bauindustrie angegriffen, m.E. nicht ganz zu Unrecht. Außerdem rechnet der Verband (wer hätte es anbders erwartet) mit Kostensteigerungen. Kann man nicht so ganz von der Hand weisen.

Problematisch wird's, z.B. wenn Wände quer zur Wohnungstrennwand verändert (abgebrochen oder versetzt) werden, was zwar in vielen Fällen bauordnungsrechtlich zulässig ist aber den Schallschutznachweis für das Gesamtkonstrukt faktisch obsolet werden läßt. Das hieße in der Konsequenz, daß manche bauliche Veränderungen von Wänden innerhalb der Wohnung aus schalltechnischen Gründen (Veränderung der Raumgrößen) unzulässig würden. Da könnte sich mancher Rechtsanwalt ein Zubrot verdienen.

Gruß
mmue

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Schallschutznachweis DIN 4109:2016 28 Okt 2017 15:51 #62288

Hallo Kollegen,

das Rechenverfahren wurde erstmals in der Norm 12354 im Jahre 2000 vorgestellt und hat verschiedene Anpassungen gemacht. Grundsätzlich ist dieses Rechenverfahren somit der Fachwelt lange genug bekannt und selbst richtige Schallschützer wie Pohlenz haben bereits 2006 auf dem Mauerwerkstag darüber referiert. Da dieses Rechenverfahren mit der DIN 4109:2016 eingeführt wird ist das Stand der Technik und durch die 17jährige Vorlaufphase kann man schon sagen das es auch eine a.a.R.d.T. ist.

Problematisch wird's, z.B. wenn Wände quer zur Wohnungstrennwand verändert (abgebrochen oder versetzt) werden, was zwar in vielen Fällen bauordnungsrechtlich zulässig ist aber den Schallschutznachweis für das Gesamtkonstrukt faktisch obsolet werden läßt. Das hieße in der Konsequenz, daß manche bauliche Veränderungen von Wänden innerhalb der Wohnung aus schalltechnischen Gründen (Veränderung der Raumgrößen) unzulässig würden.

>> Ja, das ist so! Vielleicht kann man aber vorher auch mal rechnen was passiert oder hiunterher rechnet jemand für das Gericht ;) . Umbaumaßmahmen im großen Stil sind in einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen sowieso meist über die Eigentümergemeinschaft zu klären. So kann eigentlich niemand eine tragende Wand entfernen um einen Durchgang herzustellen ohne seine Mitbewohner um Erlaubnis zu fragen.

Und wie ich schon erwähnte sind zwei Nachweise zu führen, den für die Bauaufsicht und den für den Kunden.

Gruß
Stefan

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