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Energieausweis Definition Geb. gemäß 1977 07 Aug 2017 07:54 #61867

Hallo

ab wann gilt ein Wohngebäude mit Baujahr vor 1977 als in soweit renoviert/saniert das der Verbrauchsausweis
angewendet werden darf.
Gibt es da irgendwo eine verbindliche Definition, oder Fallbeispiele.....
Reicht es zum Beispiel wenn

Fenster
Fassade
Dach
Heizung

auf den Stand 1977 oder besser gebracht wurden, die Bodenplatte aber nicht....?

Grüße
Andreas
..

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Energieausweis Definition Geb. gemäß 1977 21 Aug 2017 11:15 #61984

125 mal aufgerufen...!?
War die Frage zu dumm, oder zu anspruchsvoll....? :blush:
..

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Energieausweis Definition Geb. gemäß 1977 21 Aug 2017 12:03 #61987

Hallo,
in der WSV von 1977 wird für eine Bodenplatte ein k-Wert von <= 0,9 gefordert.
In der "Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand"
s.u. Tabelle 2 Seite 6 ist der U-Wert 1,0 - 1,50. Wenn die anderen nachträglich gedämmten Bauteile nun deutlich über über den Anforderungen von 1977 liegen wird doch die etwas schlechtere Bopa locker kompensiert (aber ohne Berechnung, nur ein schlauer Satz :) ).

www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal...=publicationFile&v=1

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Energieausweis Definition Geb. gemäß 1977 22 Aug 2017 11:10 #61990

.... und ? Siehst du das auch so ?

Grüße

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Energieausweis Definition Geb. gemäß 1977 22 Aug 2017 12:23 #61991

Na ja... was ich so meine spielt ja in der Regel keine so große Rolle.....

Es ging mir in der Frage vielmehr um eine Handhabe wie der "Standard 1977" zu verstehen ist.

Ich übertreibe mal, wenn ich zum Beispiel mal sage bei einem Gebäude von 1970 wurde das Dach und die Heizung erneuert.
und ich mach mir nun die Mühe und hacke das Gebäude in ein modernes Nachweisprogramm dann bekomme ich hier auch einen besseren QP-Wert und vermutlich auch einen besseren Ht-Wert als bei einem schlechten 1977-Haus....

Aber wie gehe ich das nun wirklich an....?
Reicht es, wenn ich für mich den 1977er Standard festlege..? Muss ich das Nachweisen..?
Gibt es nicht Festlegungen vom Gesetzgeber der einen bestimmten Sanierungsstand vorgibt...?

Wie handhabt ihr das in der Regel...?

Ich habe halt oft die Nachfragen von Kunden.... gerade zum Beispiel ein Gebäude von 1950, unten kleines Ladenlokal... darüber 3 Wohnungen mit zwei Heizungen, viermal erweitert, umgebaut, vergewaltigt......keine Pläne.....!
Das ist doch ein riesen Aufwand für so ein Objekt den Energieausweis zu erstellen....
Mit zwei Leuten hinfahren, aufmessen, aufzeichnen, Bauteile definieren, evt. Bauteile öffnen, und wieder schließen, Wärmeschutznachweis nach 18599 und EnEV und dann kommt da für 4.000,-€ Honorar ein Ergebnis raus welches 100x weiter von der Wirklichkeit entfernt ist als der Nachweis nach bekannten Verbrauchswerten..... da macht mein Ingenieurverstand nicht mehr mit....
..

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Energieausweis Definition Geb. gemäß 1977 22 Aug 2017 15:32 #61992

Hallo,

Aber wie gehe ich das nun wirklich an....?
Reicht es, wenn ich für mich den 1977er Standard festlege..? Muss ich das Nachweisen..?
Gibt es nicht Festlegungen vom Gesetzgeber der einen bestimmten Sanierungsstand vorgibt...?


Soweit ich weiß gibt es keine Festlegungen und du musst das nicht nachweisen. Und Bauteile öffnen brauchst du auch nicht. Dafür gibt es die vereinfachte Datenaufnahme wie angegeben.
In deiner Frage war bis auf die Bopa Fenster, Fassade, Dach, Heizung auf dem Stand von 77 und ev. sogar besser.
Wer kann dir an die Wäsche, wenn du festlegst, dass die anderen gedämmten Bauteile die Bopa ausgleichen, zumal die Wärmeverluste nur 5-10 % ausmachen, und du den E-Ausweis nach Verbrauch ausstellst.
Andere sogenannte E-Experten (besonders die ......feger) fackeln da nicht lange und bieten dem Kunden für schmales Geld den E-Ausweiß nach Verbrauch an und alle sind glücklich. Egal ob vor oder nach 77.

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Letzte Änderung: von HerrLehmann.
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