Mir wird aus der Bauordnung nicht klar, ob EnEv Nachweise für Wohngebäude, Gebäudeklasse IV in Berlin geprüft werden müssen. Handelt sich um 149 Wohnungen in 5 Gebäuderiegeln.
Weiß jemand was Definitives?
Aber klar doch.
Sonst wären doch die bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für
energetische Gebäudeplanung der Länder Berlin/Brandenburg
- fast arbeitslos - !
MFG Rüdiger
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen