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Ein gutes Neues Kollegen,
ich soll für ein Einfamilienhaus (Bestand), dass als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden soll, ein Brandschutzkonzept (fordert Genehmigungsbehörde) erstellen. Angaben: Freistehendes Einfamilienhaus, ca. 14 Bewohner, Bundesland Bayern Was mir jetzt nicht ganz klar ist: Wird das als (ungeregelter) Sonderbau oder als Gebäudeklasse eingestuft? Vorab Danke für eine konstruktive Einschätzung / Infos.... Grüße Karte |
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Ich denke, du bist bei einem Übernachtungsbetrieb mit >12 Betten = Sonderbau.
Für eine temporäre Nutzung als Flüchtlingsunterkunft kann man sicher auch begründet von Brandschutzanforderungen abweichen. Hilfreich wäre ein zeitnahes Gespräch beim Landratsamt. IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
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(Ironie an)....Ja sicher das wird bestimmt möglich sein, in Flüchtlingsunterkünften kommt es ja quasi nie zu Bränden....(Ironie aus) Welche Begründung fällt Dir denn ein, wenn du an "Flüchtlingsunterkunft" und "Brandschutz" denkst, um eine Abweichung von Brandschutzanforderungen zu beantragen ? Wenn die Behörde da mitspielen würde, wäre sie ja wohl vollkommen verrückt. Ich weiß nicht wie man sowas allen Ernstes hier empfehlen kann. |
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Da hst du mich bewusst missverstanden.
Bei Zwischennutzungen sind durchaus Abweichungen üblich, die normalerweise mit Auflagen in Form von Kompensationsmaßnahmen (kurze bzw. gf. weitere Fluchtwege, gekoppelte Rauchmelder/ Brandmeldeanlage mit Feuerwehraufschaltung/ etc.) begründet werden können. Was genau angemessen und nötig ist, stimmt man am besten mit dem Brandschutzprüfer ab. IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz
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Flüchtlingsunterkünfte werden hier auch vorangetrieben.
Aber uns ist doch allen klar, dass es sich hierbei nicht um eine Zwischenlösung für ein bis zwei Jahre handelt. Man muss doch nur mal Anzahl der Flüchtlinge / 5 = Anzahl der erf. Wohneinheiten. In den nächsten Jahren kommt ein Gros an sozialem Wohnungsbau auf uns zu und die sind nicht so schnell erstellt, wie eine Containeranlage. Von daher müssen wir wohl mit Abweichungen leben, aber doch immer im Zusammenhang mit Kompensationsmassnahmen. |
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Hallo Bauingenieur24, ich habe dich vieleicht missverstanden, aber auf gar keinen Fall "BEWUSST" ! Deine 1. Antwort war doch richtig: Ja, Sonderbau => Brandschutzkonzept erforderlich. FERTIG, was soll man da sonst noch schreiben ? Wieso bringst du direkt "Abweichungen" ins Spiel ? Was soll kompensiert werden ? Der Brandschutzsachverständige (bzw. in diesem Fall @Karte, denn er soll ja das Konzept erstellen) schaut sich die Hütte an und schreibt sein Konzept. Für ein kleines Gebäude werden das ja gar keine Wahnsinnsanforderungen sein. Und dann gehört halt evtl. die Brandmeldeanlage zum Konzept für das tatsächlich vorhandene Gebäude, es ist aber keine "Abweichung". Abweichungs-Anträge sind nur erforderlich, wenn man baulich-konstruktiv Brandschutzmängel nicht einfach beheben kann, aber wer sagt denn das welche da sind ? VG Zeemann |
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