Hallo,
bei Doppelhäusern MIT durchgehender Trennfuge habe ich bisher immer auf den Nachweis des Trittschallschutzes zwischen den beiden Haushälften verzichtet, da ja durch die Trennfuge "nix" durchgeht.
Seht ihr das genauso oder habe ich es bisher immer falsch gemacht...
(Trittschall im eigenen Bereich weise ich für den "erhöhten Schallschutz" bzw. "SSt II" schon nach, es geht mir nur um die Übertragung zwischen den beiden Hälften)
Dank+Gruß,
bms.