Hallo Kollegen,
bei einem geplanten Mehrfamilienhaus soll die Luftwärmepumpe im Sommer auch zum Kühlen genutzt werden. Mir stellt sich nun die Frage, muss ich diese Maßnahme auch im EnEV Nachweis berücksichtigen. Muss ich das Gebäude eventuell nach 18599 nachweisen oder kann ich es noch "normal" nachweisen. Nach meiner Info geht es derzeit bei meinem Programm noch nicht.
Danke im Voraus.