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Wohngebäude,Mehrfamilienhaus mit LWP kühlen 24 Sep 2014 16:06 #53469

Hallo Kollegen,
bei einem geplanten Mehrfamilienhaus soll die Luftwärmepumpe im Sommer auch zum Kühlen genutzt werden. Mir stellt sich nun die Frage, muss ich diese Maßnahme auch im EnEV Nachweis berücksichtigen. Muss ich das Gebäude eventuell nach 18599 nachweisen oder kann ich es noch "normal" nachweisen. Nach meiner Info geht es derzeit bei meinem Programm noch nicht.

Danke im Voraus.

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Wohngebäude,Mehrfamilienhaus mit LWP kühlen 14 Okt 2014 08:13 #53558

Moin,

aktive Kühlung muss gemäß EnEV2014 immer nach 18599 berücksichtigt werden.

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