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Sachverständiger 25 Mai 2014 08:11 #52208

Hallo!

Ein Freund von mir baut (Neubau, Einfamilienhaus, KfW55) mit dem Kfw-Förderprogramm 153 mit einem Sachverständigen für Energie-Effizienz aus der Liste www.energie-effizienz-experten.de.

Er fragte mich wieviel diese Berechnung mit Baubegleitung (die seit neuestem vorgeschrieben ist) kosten darf?
mind. 1.000 Euro netto würde ich schätzen. Ist das realistisch?

danke

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Sachverständiger 25 Mai 2014 09:09 #52209

Hi.

Die Berechnung mit Wärmebrückennachweis für ein KFW55 kann schon mal 1000-2000 € zzgl. Mwst. kosten, je nach Konstruktion + Schwierigkeit (Mischbauweisen/kniflige Geometrie/etc.). Ich biete diese Leistungen in der Regel nach Zeitaufwand an und gebe den zu erwartenden Aufwand/Rahmen an. Änderungen verursachen Mehraufwand.

Die Baubegleitung ist nochmal separat zu betrachten und am schwersten kalkulierbar. Hat der Bauherr gute Planer (Architekt/HLS/TWP) mit denen man sich abstimmen kann, reichen dann 20-30 h für die Baubegleitung und Dokumentation.
Bei "schlanker Planung und Bauleitung" durch den Architekten bzw. ohne Fachplaner kann der Aufwand auch deutlich höher liegen (z.B. weil der Bauherr wöchentlich 2x anruft, um grundsätzliches zu klären bzw. zu ändern).

Ich biete KFW-55 in der Regel nur zusammen mit der Tragwerksplanung an, da erfahrungsgemäß der Austausch zwischen dem Architekten, den Fachplanern und dem Energieberater nur bedingt stattfindet und oft Details (Anschlüsse/Wärmebrücken/etc.) auf der Strecke bleiben.

Bei fehlender Abstimmung kann der KFW55-Standard schnell mal auf der Strecke bleiben und dann ist das Geschrei groß. In der Regel ist dann der Energieberater der Buhmann, weil er mangelhafte Dateils, die man ihm nicht vor der Ausführung vorgelegt hat, bemängelt . . .

Schöne Grüße.
IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz

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Sachverständiger 25 Mai 2014 10:05 #52210

danke für die ausführliche antwort.
muss bei einem kf55 nachweis jede wärmebrücke separat berechnet werden? reicht hier das beiblatt 2 nicht mehr aus?

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Sachverständiger 26 Mai 2014 04:52 #52212

Mit Wärmebrückennachweis nach Beiblatt 2 schenkt man einiges her.
Für die Bestätigung muss man eh jede Wärmebrücke anschauen und mitplanen. Ein Verweis in der Ausführung auf Beiblatt 2 reicht nicht, da einigen Architekten das Beiblatt nicht bekannt ist, bzw. kommen oft Details zur Ausführung (Balkonanaschlüsse/Vordächer/etc.), die nicht enthalten sind.
IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz

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Sachverständiger 26 Mai 2014 05:49 #52213

So it´s wer mit Wärmebrückennachweisen im Detail Erfahrungen macht ,merkt was da zu holen ist.

Ein ordentlich geführter Gleichwertigkeitsnachweis kostet Zeit und bringt rechnerisch keinen Vorteil (Neubau) , dann ist die Überlegung mit WB-Nachweisen zu arbeiten eine Überlegung wert.

Allerdings würde ich zur Anfangsfrage eher dahin tendieren, dass 1 T€ deutlich zu wenig sein wird.

MFG
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
zert. Energieberater der BAFA /DENA
München/Meissen

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