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Gast
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Hi
welchen Nutzen hätte so ein Papier für den Erwerber einer solchen Nutzungseinheit...??? ..
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Die Frage ist etwas daneben.
Ob die Energieausweise generell einen Nutzen haben oder nicht. Bei 6 WE kommen die Werte der Realität schon nahe, da es eine Mischung aller Verbraucher ist. Bei den Bedarfsausweisen werden die Baustoffe ja auch nur geschätzt und somit liegt es im Ermessen des Ausstellers. Ich kenne wenige, die eine Dichtebestimmung oder Fenster ausbauen und im Prüfverfahren testen lassen oder jeden Dachboden aufreißen um die Dämmstärke zu klären. Bei der Bodenplatte oder Kellerdecke wird es noch spannender. Also werden Erfahrungswerte oder die Vereinfachungen des §9, Abs.2 der EnEV in Ansatz gebracht. |
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Hallo kalt13
ich will ja nur spielen äh diskutieren.... wie schaut das denn nun in meinem speziellen Fall aus. Geschäftshaus mit 6 Nutzungseinheiten. 6 Eigentümer!! Wie komme ich denn jetzt an die Verbrauchsdaten der anderen 5 NE. Gibt es da eine Pflicht der Nutzer, die Daten herauszugeben? Oder ist es dann so, wenn sich zwei weigern, das ich dann wieder den Bedarfsausweis erstellen muss? ..
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Wenn die Hausverwaltung die Daten nicht hat und 1 Nutzer seine Daten nicht herausgeben möchte, muss dann eben der Bedarfsausweis erstellt werden. Es gibt keine Bringpflicht von den einzelnen Nutzern.
Viele Grüße |
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Alles klar
dankeschööön....!! ..
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na ja Mahnverfahren sind wohl noch ein wenig verfrüht, denn nicht ausgestellte Energieausweise sind erst ab 2015 eine Ordnungswidrigkeit ...
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