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Energieausweise 20 Mai 2014 21:14 #52174

Hallo Andreas,
falls es sich um ein gemischtes Gebäude (Gewerbe und Wohnen) handelt müssen 2 Energieausweise ausgestellt werden, es sei denn der kleinere Anteil ist weniger als 10%.

Bei uns erhalten die Hausverwaltungen ohne Probleme die Energieabrechnungen der einzelnen Mieter/Eigentümer vom Energielieferanten, auch ohne Zustimmung der Mieter.

private Abmahnungen sind selbstverständlich schon zulässig, da lt. gesetz die Pflicht besteht,
die Ordnungswidigkeit ist nur die gesetzliche Strafe. Einer meiner Kunden hat gerade eine Abmahnung aus den Bahamas bekommen, die Firma behauptet, sie hätte hier Immobilien und wäre durch die Nichtveröffentlichung der Verbrauchswerte benachteiligt.

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