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Energieausweise 19 Mai 2014 14:18 #52159

Hallo zusammen

ich brauche mal kurz Hilfe
Ich baue sehr häufig für Wohnungsbauunternehmen und Bauträger,
Nun haben wir ja die Geschichte mit den Energieausweisen.
Die Unternehmen dürfen nicht mehr mit den Wohnungen werben ohne Energieausweis.
Mittlerweile ist es auch wohl so, das die ersten Rechtsanwälte Mahnverfahren einleiten.
Ich bin im Norden Deutschlands tätig, und ein Rechtsanwalt aus München verschickt hier die ersten Briefe...

Wie sieht das denn nun aus. Ist es von der Regierung nun so gedacht, das wir innerhalb von ein paar Tagen den
gesamten Deutschen Altbaubestand neu rechnen müssen, oder gibt es da auch Übergangsfristen...
Wie soll das denn sonst funktionieren????
Für Gebäude vor 77 muss ja ein Wärmeschutznachweis her.... mit vor Ort Termin Bauteilöffnungen und so weiter
Also ich hab da jetzt schon bis Ende des Jahres genug zu tun... da komme ich gar nicht mehr zum Statikrechnen... :sick:

Wie handhabt ihr das...???
1. Gibt es Fristen? oder sind die jetzt abgelaufen
2. Gilt das ganze auch für den Gewerbebau/Bürogebäude...??
..

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Energieausweise 19 Mai 2014 16:39 #52161

Hallo,
ich kann da nicht ganz folgen.
Das hat doch in den vergangenen Jahren auch funktioniert !

Was ändert sich gravierend gegenüber der ENEV 2009 ?

Wer sagt denn:
Zitat " ...gesamten Deutschen Altbaubestand neu rechnen müssen"

Nach wie vor nur bei Verkauf und Vermietung

Wenn ein Haus verkauft wurde musste auch nach der alten ENEV ein Energieausweis ausgestellt werden.
Die Verbrauchswerte aus dem alten Ausweis müssen jetzt entsprechend in die Werbung mit aufgenommen werden .


DIE ALTEN ENRGIEAUSWEISE BEHALTEN IHRE GÜLTIGKEIT !

Zitat: "Für Gebäude vor 77 muss ja ein Wärmeschutznachweis her..."

Das war vorher auch so

Zitat: "... mit vor Ort Termin Bauteilöffnungen und so weiter"

Für den Bedarfsausweis gibt es "... vereinfachte Regeln zur Datenaufnahme im Gebäudebestand"
Und es gibt immer noch den Verbrauchsausweis


Grüße

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Energieausweise 20 Mai 2014 06:03 #52162

Hallo Herr Lehmann....

na ja.. vorher wurde es hier so gehandhabt, das die Ausweise nur auf Verlangen
vorgelegt wurden... und das hat kaum einer....

Aber seis drum, was beschwer ich mich wenn wir arbeiten dürfen.... :blush:

Kannst du mir kurz die Frage beantworten, ob das ganze auch für den Gewerbebau gilt?
Ich habe hier z.B. den Fall eines Bürogebäudes mit 6 Nutzungseinheiten, Baujahr 1960, die allesamt
eine eigene Heizung im Flur hängen haben... wie würde man sowas angehen..?
..

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Energieausweise 20 Mai 2014 09:35 #52164

Hallo Andreas,
da es sich wohl um ein Nichtwohngebäude handelt, kannst du auch einen Verbrauchsausweis erstellen.
Abrechnung der letzten drei Jahre für Heizung und Strom abfragen und fertig.

Für die Erstellung der Energieausweise hat sich nach meiner Kenntnis nichts geändert.

Gebäude vor 77, weniger als <= 4 WE - Bedarfsausweis
Alle anderen Gebäude dürfen wählen, wenn die Daten vorhanden sind.

s. Link zur Abfrage, welcher Energieausweis
www.energieagentur.nrw.de/energieausweis...ortal=energieausweis

Viele Grüße

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Energieausweise 20 Mai 2014 10:25 #52165

Dann müsste man also für die 6 Nutzungseinheiten obwohl sie unter einem Dach sind,
weil sie 6 einzelne Heizungen haben, auch 6 Verbrauchs-Energieausweise ausstellen..?

Verstehe ich das Richtig...?
..

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Energieausweise 20 Mai 2014 10:51 #52166

Nein

Du musst die Verbräuche alle Geräte beim Verbrauchsausweis zusammenrechnen und eingeben.
Der Name ist Energieausweis für das Gebäude.

Viele Grüße

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