Hallo,
die EnEV 2014 gilt ab 01.05. und muss für alle Gebäude mit Bauantrag nach 01.05.14 eingehalten werden. Da sich aber im Neubau (fast) nichts verändert, bleibt bei den KfW Häusern alles beim Alten. (außer natürlich die verpflichtende Anwendung der Effizienzexpertenliste ab 01.06.14)
Wie sich die Kfw bei der geplanten Verschärfung zum 01.01.16 verhalten wird steht noch nicht fest.