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Gast
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Hallo zusammen
ein Kunde von mir ist Vermieter von zwei Eigentumswohnungen Baujahr 1976. Die Heizung ist glaube ich, von 1993. Jetzt hat ihm ein Mieter geschrieben, das er die Heizkostenabrechnung zu hoch findet, und weil das Energieblablagesetz es ja sowieso ab nächstem Jahr vorschreibt soll er doch überlegen dann schon dieses Jahr die Heizung zu erneuern. Ist es so, das im nächsten Jahr Heizungen ausgetauscht werden müssen??? Und wenn ja warum und unter welchen Voraussetzungen...?? In diesem Gesetz konnte ich nix rauslesen...! ..
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Hallo,
nach meiner Kenntnis müssen (veraltete) Öl- und Gaskessel, deren Einbaujahr vor und bis 1985 liegt, in 2016 ausgetauscht werden. Dies gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und nicht für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, deren Besitzer bis 01.02.2002 in diesen Häusern wohnten. Gruß Wolfgang |
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kannst du mir kurz sagen wo ich das finden kann..?
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ENEV 2009 , Abschnitt 3, § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden.
Langsam und deutlich lesen und dann nachdenken !! ENEV 2014 gibt´s in nichtamtlicher Fassung , da steht auch was hübsches drin. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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hallo
jaaa, hab jetzt mal gelesen.... Es handelt sich bei mir um einen "atmosphärischen Niedertemperaturkessel" Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der wohl nicht gemeint und darf weiterheizen...... ..
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@Ruedigerrei:
"zert. Energieberater der BAFA /DENA" ? Mutig, sich so zu nennen.... würde ich vorsichtig sein, die Bafa verschickt hier gerne Abmahnungen bezüglich solcher Aussagen.... |
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