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Energieblablagesetzes 29 Jan 2014 16:36 #50614

Hallo zusammen

ein Kunde von mir ist Vermieter von zwei Eigentumswohnungen Baujahr 1976.
Die Heizung ist glaube ich, von 1993.
Jetzt hat ihm ein Mieter geschrieben, das er die Heizkostenabrechnung zu hoch findet, und weil
das Energieblablagesetz es ja sowieso ab nächstem Jahr vorschreibt soll er doch überlegen dann schon dieses
Jahr die Heizung zu erneuern.

Ist es so, das im nächsten Jahr Heizungen ausgetauscht werden müssen???
Und wenn ja warum und unter welchen Voraussetzungen...?? In diesem Gesetz konnte ich nix rauslesen...!
..

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Energieblablagesetzes 30 Jan 2014 07:23 #50623

Hallo,

nach meiner Kenntnis müssen (veraltete) Öl- und Gaskessel, deren Einbaujahr vor und bis 1985 liegt, in 2016 ausgetauscht werden. Dies gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und nicht für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, deren Besitzer bis 01.02.2002 in diesen Häusern wohnten.

Gruß Wolfgang

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Energieblablagesetzes 30 Jan 2014 09:24 #50626

kannst du mir kurz sagen wo ich das finden kann..?
..

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Energieblablagesetzes 30 Jan 2014 10:07 #50628

ENEV 2009 , Abschnitt 3, § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden.
Langsam und deutlich lesen und dann nachdenken !!
ENEV 2014 gibt´s in nichtamtlicher Fassung , da steht auch was hübsches drin.

MFG RR
Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro
Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank
München/Meissen

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Energieblablagesetzes 30 Jan 2014 10:46 #50631

hallo

jaaa, hab jetzt mal gelesen....
Es handelt sich bei mir um einen "atmosphärischen Niedertemperaturkessel"
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der wohl nicht gemeint und darf weiterheizen......
..

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Energieblablagesetzes 31 Jan 2014 07:12 #50644

@Ruedigerrei:

"zert. Energieberater der BAFA /DENA" ?

Mutig, sich so zu nennen.... würde ich vorsichtig sein, die Bafa verschickt hier gerne Abmahnungen bezüglich solcher Aussagen....

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