Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2

THEMA:

KFW - Haftung bei "Stichprobenkontrollen" 11 Nov 2013 20:08 #49921

Hallo Kollegen,
hallo zeeman,

auch ich kann diese ruhige Atmosphäre im Forum nicht ganz nachvollziehen.

Wie auch zeeman haben wir schon an die hundert kfw Anträge eingereicht.
EnEV natürlich dementsprechend mehr.
Tatsächlich auch zwei KfW 55 Neubauten. Allerdings ohne die von dir (zeeman) beschriebene saubere Dokumentation und pipapo.
Einfach Neubau- Nachweis geführt. Die ausführenden Firmen unterwiesen. DIN 4108 Beiblatt 2 als pdf zugeschickt. fertig.

Ich versuche mit meinen zwei BV´s durchzukommen. Wenngleich ich nicht daran glauben mag.
Werde mich dann hier im Forum rückmelden was bei rumkam. Relativ bald. Stichtag haben Sie ja auf den Jahreswechsel gelegt ;)

Nochmal auch zum Verständnis für mich:
EnEV Nachweise- also Einhaltung EnEV oder darunter dürfen wir führen
(mit Dena Eintrag welchen wir ja bereits schon haben)
"nur" KfW nicht?
Wobei bei mir die Hälfte meiner Häuser KfW Häuser sind waren...

Schönen Abend
TB

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

KFW - Haftung bei "Stichprobenkontrollen" 14 Nov 2013 17:29 #49977

Hallo Trost,

noch hat die DENA-KFW-Mafia :) die Zuständigkeit über die normalen ENEV-Nachweise nicht übernommen !

Normale Wärmeschutzberechnungen sind Landesrecht, also zumindest im Moment noch nicht im Zugriff der KFW.
Ich denke das wird auch so bleiben.

Nur wird es ab ENEV 2014 auch bei den normalen Wärmeschutzberechnungen "stichprobenhafte Kontrollen" geben, da jeder Nachweis (soweit ich weiß) dann registriert werden muß.
Die Kontrollen soll wohl erstmal das DIBT übernehmen, wozu die etwa 5000 Leute einstellen müssten, da ja aber Ländersache, müssen sich die Länder überlegen wie das laufen soll.

Meiner Meinung nach ist die sinnvollste Lösung, das 4-Augen-Prinzip (wie in der Statik) einzuführen, damit VOR der Ausführung nachgebessert werden kann, statt hinterher die Gerichte zu beschäftigen.

Übrigens kostet die Online-Seminarstunde bei der KFW ca. 20-30 EUR und ist damit sogar noch teurer als klassische Seminare mit Saal und Präsenz. Anscheinend entdeckt die KFW gerade Ihre "win Situation".

Auch der TÜV Süd hat sich schon in Stellung gebracht und bietet das 130 Stunden Seminar zum Listeneintrag für schlappe 2200 EUR an.

Es wäre interessant, wenn die Leute, welche mit Referenzobjekten in die Liste rein sind, hier im Forum mal einen Bericht liefern können.

Ich denke der Markt für KFW 85/100/115 (Sanierung) wird deutlich einbrechen, die neuen "Listen-Berater" werden natürlich versuchen KFW 55 an den Mann zu bringen, damit die jährliche Weiterbildungsquote im Rahmen bleibt.

Ob das ganze nicht nach hinten losgeht wird sich noch zeigen.

Und Trost: Denke daran jedes Jahr !!! ein KFW 55 + 16 Weiterbildungsstunden ODER 40 (Straf-) Weiterbildungsstunden.
Folgende Benutzer bedankten sich: trost-Bau

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten