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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 04 Okt 2013 07:40 #49430

Hallo Daniel,

ich habe nun aktuelle Infos von der IK BauNRW (Ansprechpartnerin Frau Grothues):

Es ist leider so wie wir befürchtet haben !

Wie es im Moment aussieht verlangt die KFW ab 01.02.2014 für ALLE KFW-Effizienzhaus Programme., also Bauen 70,55,40 und Sanieren 115,100,85,70,55 den Eintrag in die "Energie-Effizienz-Experten-Liste" der DENA.

Diesen Eintrag kann man bis zum 31.12.2013 noch über "Referenzobjekte" erhalten.
Danach geht das nur noch über massive Schulungen.
Diese Referenzobjekte müssen mind. "Bauen 55 oder 40" ODER "Sanieren 70" sein.
Zum Einreichen dieser Referenzobjekte ist alles "Tam-Tam" gefragt: Bericht, Fotos, Kontrollen, Energieausweis etc.
Wer keine Referenzobjekte hat muß 70 Weiterbildungsstunden nachweisen.

Des weiteren kostet die Zwangsmitgliedschaft in der DENA Liste 100 EUR jährlich UND 16 Weiterbildungsstunden alle 2 Jahre UND mind. 1 Referenzobjekt (wie oben) alle 2 Jahre.
(Alternativ zum Referenzobjekt können auch 40 Weiterbildungsstunden/JAHR !!!! geleistet werden.)

Fazit: Wer keine Referenzobjekte hat, d.h. wer bisher "nur" Bauen 70 oder Sanieren 115,100,85 bei der KFW eingereicht hat, ist arm dran und erhält quasi KFW-VERBOT.

Ich persönlich halte die geforderte Zahl der Weiterbildungsstunden für jemanden der 20-30 Jahre Berufserfahrung hat für unmöglich. Dadurch reduziert sich die Zahl der "KFW-Sachverständigen" dramatisch und es werden nur noch die Papiertiger zum Zuge kommen, die 100 Seiten BAFA Bericht für ein Einfamilienhaus erzeugen, aber nicht wissen, was dort eigentlich drin steht.

1 Online-Weiterbildungsstunde bei der KFW kostet 55,00 EUR !
Seminare sind aber wohl nicht ganz so teuer.

Antworten auf meine Anfragen von DENA und KFW stehen noch aus.

Alle Architekten- und Ingenieurkammern lehnen die neuen Regeln der KFW scharf ab, es wird wohl auch geprüft, ob die Vorgehensweise der KFW so rechtens ist, da KFW oder DENA aber quasi staatliche Behörden sind, wird sich die Machtlosigkeit der Kammern wieder einmal bestätigen.

Wirtschaftlich wird sich das ganze für uns Ingenieubüros nur noch lohnen, wenn man genügend KFW Aufträge / Jahr bearbeiten kann (bzw. muß). Für einige werden evtl. allerdings auch die Statik-Aufträge weniger, da der Bauherr gerne "alles aus einer Hand" haben möchte.

Ob diese "Qualitätssicherungsmaßnahme" der KFW allerdings den gewünschten Effekt bringt, nämlich mehr Bauherrn zu den hocheffizienten KFW 40-55 Gebäuden zu bewegen, wage ich zu bezweifeln, ich denke daß nun mehr Architekten und Statiker den Bauherrn von der KFW abraten. (Was vielleicht auch gewünscht war)

Demnächst werden wir Statiker dann bei den ehemaligen arbeitslosen Architekten, die aus Verzweifelung zu "Energieberatern" geworden sind, um die KFW Unterschrift betteln müssen....... :(

Wer noch bessere / weitere Infos hat ......bitte melden !!!
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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 04 Okt 2013 15:17 #49451

Vielleicht wird es Zeit das da die Ingenieurkammern mal zu Wort melden.
Langsam müssen sie sich die Frage nach der Wertigkeit der
"Sachverständiger für Schall,- und Wärmeschutzausbildung"
gefallen lassen.
Was sagt denn die gute Frau dazu...?
..

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 05 Okt 2013 14:40 #49462

@zeemann

...........leider haben Sie in allen Punkten recht!

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 25 Nov 2013 07:53 #50071

ne kurze Frage am Rande...
Müssen die Referenzobjekte aus diesem Jahr sein, oder geht auch älter....!?
..

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 25 Nov 2013 08:13 #50072

Bei uns im Saarland muss man bei einem Bauantrag ja auch den ENEV als bautechnischen Nachweis mit abgeben. Dürfen denn eigentlich Energieberater, soweit sie keine Ingenieure sind und nicht in er von der Kammer geführten Liste sind, diesen Nachweis dann überhaupt unterschreiben und bei dem Bauantrag einreichen??

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kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 26 Nov 2013 08:23 #50087

Hallo Michael,

die ENEV hat mit der KFW erstmal nichts zu tun.

Die ENEV (Wärmeschutznachweise) sind Pflicht (nach den jeweiligen Landesbauordnungen), die KFW Förderungen sind absolut freiwillig.

Wer nun Wärmeschutznachweise aufstellen darf ist in der jeweiligen LBO geregelt.

Bei uns in NRW darf das für Wohngebäude geringer Höhe bis 2 Wohnungen eigentlich JEDER, also auch sog. "Energieberater", für alle anderen Gebäude mußt du "Anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz" sein.

Diese Anerkennung als SV wird idR von der Ingenieurkammer vergeben, rechtlich KÖNNTE aber auch jemand anderes von der bauaufsichtsbehörde als "sachverständig" erklärt werden. (z.B. ein Bauphysik Professor aus Stuttgart)

Da die Baubehörden aber eher ängstlich sind, werden eigentlich NUR Sachverständige der Ingenieurkammern akzeptiert.

Wie es im Saarland in der Bauordnung geregelt ist, weiß ich nicht, aber NOCH dürfte es für Energieberater relativ schwierig sein, Wärmeschutznachweise (für größere Gebäude) abzuliefern.

VG Zeemann


@Andreas: Les dir das Regelheft der DENA durch, die "Referenzobjekte" dürfen auch älter sein, ABER du benötigst auch weiterhin JEDES JAHR mind. 1 Stück KFW 55-Referenzobjekt (oder 40 Weiterbildungsstunden) um überhaupt in der Liste bleiben zu dürfen. Es ist also nicht damit getan, nur in die Liste reinzukommen !!!

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Letzte Änderung: von zeemann.

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