Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 27 Nov 2013 16:37 #50112

Ähem Marlene:

Hast du dir den ganzen Thread durchgelesen ? :(

Ich schrieb schon in Post 50087, daß in NRW "JEDER" (also auch Schuhverkäufer und Energieberater) Wärmeschutznachweise aufstellen darf, wenn es sich um Wohngebäude geringer Höhe mit weniger als 3 Wohnungen handelt.

Bei der Antwort zu Michaels Frage ging es aber um das Saarland, aber das hat er dir ja schon beantwortet.

Diese Regel in NRW ist allerdings eindeutig zu lasch, da so die Haftungsfrage (sprich Berufshaftpflichtversicherung) nicht kontrolliert wird. Ich gehe davon aus, daß dies so in der nächsten LBO nicht mehr zu finden ist, da ja nun nach ENEV 2014 auch bei den baurechtlichen Nachweisen "stichprobenhafte Kontrollen" eingeführt würden.

Mein Vorschlag zu den baurechtlichen Nachweisen wäre:

1. Aufstellung von Wohngebäuden geringer Höhe (bis 2 Whg.) nur durch den bauvorlageberechtigten
Entwurfsverfasser desselben Gebäudes ODER einem staatlich anerkannten Sachverständigen (Schall+Wärme).
(Bei beiden wird die Berufshaftpflicht überwacht) Mit "eigenen" stichprobenhaften Kontrollen (wie in der Statik),
um die Kosten für den Bauherrn gering zu halten.

2. Bei allen anderen Gebäuden durch "JEDEN" und zusätzlicher Prüfung durch einen saSV.
mit ZEITGLEICHEN stichprobenhaften Kontrollen (wie in der Statik)

3. Auf gar keinen Fall NACHTRÄGLICHE stichprobenhafte Kontrollen.
Stichprobenhafte Kontrollen sind nur WÄHREND des Bauvorgangs sinnvoll, ansonsten werden nur die (überlasteten)
Gerichte mit unnötigen Haftungsfragen gefüttert.

VG Zeemann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 04 Dez 2013 07:06 #50127

Kann mich mal kurz jemand aufklären....
Was muss man denn nun tatsächlich bei den Referenzobjekten mit einreichen.
Archplan
ENEV-Nachweis
Blower Door Nachweis
Baustellenkontrollen
....

oder reicht der KFW-Antrag als Nachweis das man ein KF-55 Haus gerechnet hat....
..

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 04 Dez 2013 11:16 #50128

schon gut.... habs gesehen.....!
..

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 04 Dez 2013 15:33 #50130

@Andreas: Erzähl mal bitte, dann muss ich nicht selbst suchen... :)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 04 Dez 2013 16:16 #50131

klick den ersten Link von HerrLehmann auf Seite 1 da steht es....
..

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

kfw-online-Bestätigung ab 01.01.2014 04 Dez 2013 16:33 #50132

Hallo,
etwas versteckt findet man dazu: wichtig das oder

Listung über Referenzen bis 31.12.2013

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für die KfW-Programme über Referenzen listen zu lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Möglichkeit nur bis Ende des Jahres existiert.

Sie weisen nach, dass Sie mindestens zwei energetisch hocheffiziente Gebäude (Sanierung oder Neubau) geplant oder eine Baubegleitung durchgeführt haben. Die Gebäude müssen in der Regel mindestens die energetische Qualität eines KfW Effizienzhäuser 40 und 55, KfW Effizienzhaus 40 EnEV 2007, KfW Effizienzhaus 55 EnEV 2007 oder eines Passivhauses (gemäß PHPP) besitzen. Bei Sanierungen ist der Nachweis des Niveaus eines KfW Effizienzhaus 70 möglich. Zum Nachweis sind die Planunterlagen, die Bilanzierungsunterlagen, die Baustellendokumentation und der Energieausweis einzureichen. Falls eine übermittelte Referenz nicht passen sollte, besteht einmal die Möglichkeit, eine neue nachzumelden. Ansonsten ist eine Weiterbildung nachzuweisen.
Folgende Benutzer bedankten sich: secati

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten