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Eigenbedarf als Sachverständiger...!? 08 Mai 2013 07:16 #47741

Hallodri

kurze Frage... kann ich mir als Sachverständiger bei der KFW zum Beispiel beim Programm
430 "Energetisch Sanieren" die Bescheinigung auch für mich selber ausstellen??
Ich will hier ins Büro neue Fenster/Türen reinferkeln....
..

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Aw: Eigenbedarf als Sachverständiger...!? 08 Mai 2013 09:08 #47744

Hi,
Büro ist kein Wohnraum, da passt das KFW-Programm 430 (1-2 Familienhäuser + Geschoßwohnungsbau/Eigentümergemeinschaften) nicht.

Schöne Grüsse,
Thomas
IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz

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Aw: Eigenbedarf als Sachverständiger...!? 08 Mai 2013 10:20 #47745

?

Hi, unten ist Büro, drüber sind drei Wohnungen....
Ich bin nur selber Eigentümer!! Darf ich mir das nu selber Ausstellen???
Wo steht denn das, das nicht für Mehrfamilienhäuser gilt?
..

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Aw: Eigenbedarf als Sachverständiger...!? 08 Mai 2013 10:27 #47746

Schau mal in die Förderbedingungen-Programm 430:


Wir fördern Sie, wenn Sie

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder
eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen

sind.

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatperso...%28430%29/index.html

Schöne Grüsse,

Thomas
IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz

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Aw: Eigenbedarf als Sachverständiger...!? 08 Mai 2013 12:54 #47749

Antwort von der KFW

Nein!! da man dann als Sachverständiger nicht mehr Unbefangen ist....
Ist ja eigentlich auch klar.... war ne dumme Frage....
..

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Aw: Eigenbedarf als Sachverständiger...!? 08 Mai 2013 15:21 #47750

Andreas schrieb:

Antwort von der KFW

Nein!! da man dann als Sachverständiger nicht mehr Unbefangen ist....
Ist ja eigentlich auch klar.... war ne dumme Frage....


Naja dumm war die Frage schonmal nicht, ich hab Sie mir neulich auch gestellt.
Die KfW hat seit 01.03. sie Anforderungen an die Sachverständigen verschärft.
Als Eigentümer darf man natürlich nicht seine eigenen Bestätigungen unterschreiben. Der Sachverständige muss "wirtschaftlich unabhängig" sein. Selbst bei KfW70 Neubauhäusern darf die ausführende Firma am Ende nicht ehr selber bestätigen, dass die Anforderungen eingehaten wurden. Auch hier muss dass ein externer Sachverständiger tun.

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