Willkommen,
Gast
|
|
Moin liebe Kollegen,
ich soll im Zuge einer Kinderkrippenerweiterung den Wärmeschutznachweis gem. EnEV 2009 führen. Nun steht die Frage im Raum ob und wie für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden muss. Eckdaten Gebäude: - Nutzfläche vor dem Umbau: ca. 400m² - Nutzfläche des Anbaus: ca. 350m² - Nutzfläche gesamtes Gebäude: ca. 750m² Meinung des Architekten: Es muss im Zuge des Umbaus ein Energieausweis ausgestellt werden. Dieser soll allerdings nur für den Anbau gelten und NICHT für den Bestand. Meine Meinung: Nach §16 der EnEV ist für Gebäude, deren Nutzfläche um mehr als 50% erweitert wird ein Energieausweis auszustellen. Also ist dies schonmal Fakt. Nach §17 der EnEV sind Energieausweise allerdings nur für ganze Gebäude zu erstellen, es sei denn es liegen verschiedene Gebäudeteile nach §22 vor. Da es sich bei dieser Krippe um ein komplettes Nichtwohngebäude handelt, ist dies nicht der Fall. Also mein Fazit: Energieausweis ausstellen: Ja. Nur für den Anbau: Nein Kann diese Meinung jemand bestätigen oder mir ggf. das Gegenteil beweisen? Danke für die Hilfe. Gruß Lango |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Lango,
ich denke du hast grundsätzlich recht. Hier gibt es noch vom DIBT eine Auslegung auf der Seite 51. Es steht zwar Wohngebäude drüber, ist aber auch für NW-Gebäude gültig. Gruß Stefan |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
So macht Forum Spaß...
Top! Vielen Dank! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten