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Gast
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Hallo,
erstellt ihr mit jeder ENEV-Berechnung auch ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ? Gruß |
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Wir erstellen inzwischen zu jedem Nachweis, in dem keine Lüftungsanlage verbaut wird einen Lüftungsnachweis.
Eigentlich müsste hierfür zwar der Entwurfsverfasser einen Auftrag geben (tut er dies nicht bleibt er in der Verantwortung) aber um von unserer Seite safe zu sein, erstellen wir den Nachweis inzwischen standardmäßig. |
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Wir auch, nicht zuletzt deswegen, um "gutachterfest" auf eine Lüftungsanlage (wenn sie nicht gewollt wird) verzichten zu können, auch bei Neubauten, die einen gemessenen n50-Wert von bummelig 0.7 aufweisen.
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Wir auch, ist einfach zur Bauherrenbetreuung bei uns mit drin.
In unserem NW-Paket fällt das praktisch mit ab (Dämmwerk-Software). Die zusätzliche Arbeit lassen wir uns aber honorieren. Der Verweis auf notwendige TGA-Planung und Objektplanung wird von uns gegeben. Das Lüftungskonzept ist als Vorplanung zu betrachten. MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro zert. Energieberater der BAFA /DENA München/Meissen |
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nur mal aus interesse: wie sieht dann so ein lüftungskonzept (ohne lüftungsanlage) aus?
was ist ein lüftungsnachweis? gruss major |
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wir berechnen nichts automatisch.
wir weisen nur im eingabeplan drauf hin ( auf die din 1946-6). und wir suchen das gespräch mit dem bauherrn. lüftungsanlagen sind in bayern keine pflicht. und sind auch nicht bauaufsichtlich eingeführt. (Bauregelliste) richtig so? |
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