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EEWärmeG bei Nichtwohngebäuden 14 Dez 2012 11:39 #43902

Hallo zusammen

wir diskutieren hier grad wieder...
Wir haben ein Gebäude im EG+OG Arztpraxen, und im DG Wohnungen.
Wie ist da nun der Nachweis am sinnigsten anzugehen.
Alles zusammen nach 18599?
Oder drei einzelne Bereiche...??

Wie ist es mit dem EEWärmeG? Bei den Praxen habe ich ja kein Warmwasserbedarf (für ne Solaranlage), wenn ich da nur ne Brennwertanlage
einbaue, muss ich da dann 15% besser dämmen, um das EEWärmeG zu erschlagen, oder gilt das hier nicht?

kann uns da mal jemand schlaumachen....
..

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Aw: EEWärmeG bei Nichtwohngebäuden 18 Dez 2012 09:28 #43973

ist die Frage zu banal....?
..

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EEWärmeG bei Nichtwohngebäuden kein Stück banal 18 Dez 2012 12:32 #43974

Moin,

also banal ist die Frage ganz gewiss nicht und Nachweise zu Nichtwohngebäuden werden oft gerne vermieden. Machen wir auch, wenn das Gebäude eine eingermaßen wohnähnliche Nutzung aufweist.
Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.
Meiner Einschätzung nach ist das Gebäude als Gesamtgebäude nachzuweisen, nach DIN 18599 entsprechend zoniert.
EEWärmeG wird zu beachten sein, solarthermische Anlage werden es da wohl alleine nicht bringen. Aber vielleicht klappt es in Kombinationen mit der Unterschreitung (z.B. 50% Anteil Unterschreitung und 50% solarthermie). Der solarthermische Deckungsanteil sollte vermutlich genau ermittelt werden und nicht über die vereinfachte Formel der 0,03fachen Nutzfläche, da wird dann die Kollektorfläche in der Regel deutlich kleiner.

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Aw: EEWärmeG bei Nichtwohngebäuden 18 Dez 2012 21:18 #43979

Hallo Andreas,

hier gilt der §22 der EnEV (Gemischt genutzte Gebäude). Hierzu gibt es eine Auslegung in der Staffel 11 auf der Seite 53. Außerdem musst du auch zwei Energieausweise ausstellen, da diese für Wohn- und Nichtwohngebäude sich gemäß Anlage 6 und 7 der EnEV deutlich unterscheiden.
Daraus lässt sich auch die Anwendung des EEWärmeG auf die jeweils berechneten Teile deuten. Also ich denke du musst für jeden Gebäudeteil den eigenen Nachweis für das EEWärmeG liefern, zumindest konnte ich nichts anderes in der FAQ-Liste des Bundesumweltministeriums finden.
Die regenerativen Anteile in der Nichtwohnnutzung zu finden ist schon ein großer Spaß :( aber leider wirst du dich damit auseinandersetzen müssen.

Gruß
Stefan

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