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Es soll ein bisher ungenutztes Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Die Fläche beträgt mehr als 50qm, also keinen vereinfachten NW nach ENEV. Nun frage ich mich wie es mit dem ENEV-NW funktioniert, da die HZG-Anlage nicht erneuert wird und auch der Rest vom Haus eigentlich nicht saniert werden soll. Gibt hier irgendwelche Richtlinien zur Vorgehensweise oder dergleichen??
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Moin,
Die Anlagentechnik und die Luftdichtheit des Referenzgebäudes ist abweichend von der ENEV identisch mit dem neuen Gebäude. Die Anforderungen für Wärmebrücken und die Überprüfung der Dichtheit sind abweichend von der ENEV identisch mit dem auszuführenden Gebäudeteil. Siehe hierzu die Auslegungsfragen zur ENEV 12. Staffel Seite 10 + 11. gruß |
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Also wenn ich das Juristendeutsch dann richtig lese auf Seite 11 unter Punkt 4, muss ich mich nur an die Ausführung der Bauteile nach tabelle 1 der Anlage 1 halten. Richtig ??
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Hallo Michael,
im Prinzip hast du recht. Wenn du keine ENEV Software benutzt, könntest du (theoretisch) alle U-werte der Tabelle 1 (referenzgebäude) einhalten und fertig. Wenn du aber nur 1 Bauteil gegebenenfalls schlechter als tabelle 1 ausführen willst / musst, stehst du schon auf dem Schlauch. Wie willst du dann den Rest bewerten ? Zudem bist du verpflichtet den Primärenergiebedarf zu ermitteln und einen Energieausweis auszustellen, dazu mußt du bilanzieren (mit der bestehenden Anlagentechnik) Die meisten ENEV Programme haben den Schalter "Anlagentechnik auf das Referenzgebäude übertragen", dann erstellst du nur für den neuen Gebäudeteil einen ganz normalen ENEV Nachweis und setzt die Anlagentechnik des bestehenden Gebäudes ein. Damit erhälst du automatisch die "korrekten" Werte für Qp. VG zeemann |
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@ zeemann
Moin, moin ein Energieausweis für das DG kann hier nicht gefordert und ausgestellt werden, da Energieausweise immer nur für das ganze Gebäude gelten (keine Gebäudeteile). mfg lobo |
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