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KFW Investitionszuschuss Einzemaßnahme 30 Sep 2012 12:43 #42975

Hallo Kollegen,

ich habe eine Frage bzgl. des Investitionszuschusses bei Einzelmaßnahmen von der KFW.

Ein Kunde hat ein EFH (EG, 1. OG und nicht ausgebautes DG) und plant den Ausbau des DG. Er möchte zwischen und oberhalb der Sparren dämmen. Gemäß Technischen Mindestanforderungen der KFW muss er dafür einen U-Wert <=0,14 erreichen.

Meine Frage geht jetzt bzgl. der Bestätigung die ich unterschreiben soll. Dabei muss ich ja zum einen bestätigen, dass der U-Wert eingehalten wurde und zum anderen, dass sich der Heizwärmebedarf (QH) nicht um mehr als 25% reduziert hat (Er will keinen hydraulichen Abgleich machen). Genau genommen müsste ich ja um das mit dem Heizwärmebedarf abschätzen zu können, das gesammte Gebäude betrachten.

Verstehe ich das aber richig, dass ich mir das hier sparen kann? Der Heizwärmebedarf muss ja in jedem Fall größer werden, da ja ein beheizter Raum dazu kommt! Daraus folgt: Keine Berechnung von QH notwendig und somit kein hydraulicher Abgleich erforderlich!

Vielen Dank für die Antworten!

Viele Grüße

Mr. Ing.

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Aw: KFW Investitionszuschuss Einzemaßnahme 05 Okt 2012 08:08 #43013

Hi

ich denke du sprichst den Wisch an, den man dann nach der Maßnahme unterschreiben muss.

Ich kreuze das nie an.
Theoretisch kann sich doch ein Kunde lediglich die Erneuerung der Haustür fördern lassen,
dann ist die Investitionssumme entsprechend niedriger. Aber 25% weniger Qh ???
Das wird doch schon schwierig wenn man in einem Altbau alle Fenster erneuert...
Oder verstehe ich da was falsch...
..

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Aw: KFW Investitionszuschuss Einzemaßnahme 05 Okt 2012 10:39 #43016

Moin,

nach meiner Einschätzung handelt es sich bei einem Dachgeschossumbau zu Wohnzwecken um eine Erweiterung (deswegen geht ja auch nicht der Vergleich zum Bestand).
Da muss dann selbstverständlich die EnEV eingehalten werden (Einzelbauteilnachweis möglich bis 50m² An, ansonsten Achtung: Heizkessel EG ist dann Nahwärme) und gefördert wird da nur 70 und 55 Neubau, was ja hier wohl kaum angestrebt wird.
Aber um sicher zu gehen, KfW-Hotline anrufen, die helfen gut weiter.

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Aw: KFW Investitionszuschuss Einzemaßnahme 05 Okt 2012 15:21 #43019

Hi

meiner Meinung nach hat doch die KFW nichts mit dem Einhalten der Anforderung nach ENEV zu tun
(wäre ja noch schöner...!!!)
Klar muss nach Enev die Erweiterung passen (in der Regel Einzelnachweis weil <50m²!! Aber 0,14 passt ja denke ich :P )

Es ging hier um die Förderung nach KFW
Angestrebt ist die Förderung der Einzelmaßnahme. Meiner Meinung nach hat die nichts mit dem
Einsparen von 25% Qh zu tun. Aber interessant wäre da mal die Meinung der KFW-Hotline....
..

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