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Aw: Laubengang Brandschutz 23 Aug 2012 18:20 #42456

Hallo Gustav,

anscheinend bin ich blöd:

In der Bauordnung steht doch "Außentreppen ....aus nichtbrennbaren Baustoffen" oder ?

Da hat Meyer doch recht !

VG zeeman

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Letzte Änderung: von zeemann.

Aw: Laubengang Brandschutz 24 Aug 2012 07:45 #42465

Liebe Mitdenker,

auch das Bauamt ist sich nicht ganz so sicher und hat sich noch einmal Bedenkzeit ausgebeten. Von nichtbrennbar bis rauchdicht (?) mit fugenloser Beplankung war alles im Spiel. Ich halte euch auf dem Laufenden...

Grüße aus Fürstenwalde

S.

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Aw: Laubengang Brandschutz 24 Aug 2012 08:26 #42468

Die BauO sagt Folgendes:

(5) Notwendige Treppen müssen feuerbeständig, in Gebäuden geringer Höhe mindestens feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren Baustoffen sein. Für notwendige Treppen in notwendigen Treppenräumen oder als Außentreppen genügen Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen


Da steht:

mindestens feuerhemmend


O D E R


aus nicht brennbaren Baustoffen.


Gruß und Kopfschüttel

Gustav ;)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Laubengang Brandschutz 24 Aug 2012 22:20 #42481

Hallo Gustav,

Jetzt hab ich es, aaaaah !

Feuerhemmend = F 30 ist die schärfere Anforderung als " nichtbrennbare Baustoffe"
(Stahl, Beton).

Wenn es anders herum wäre, müßte die "Außentreppe" ja aus nichtbrennbaren Baustoffen erstellt werden.

Das ist in diesem speziellen Falle, wie meine Vorredner schon feststellten, allerdings zweifelhaft, da Holz zwar als F30 Konstruktion nachgewiesen werden kann, aber durchaus oberflächlich brennt, also ein brennbarer Baustoff ist.

Dies ist für einen Fluchtweg ja relativ ungünstig !

M.E. ein Widerspruch in der LBO.

Aber schön daß du lieber Gustav das direkt gecheckt hast ! :) :) :)

Warum gibt es in Deutschland eigentlich sovielle verschiedene Bauordnungen ?
Welch ein Schwachsinn.

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Letzte Änderung: von zeemann.

Aw: Laubengang Brandschutz 27 Aug 2012 18:56 #42491

Hallo :)

ich kenn das auch so aus anderen Landesbauordnungen.

Auch von anderen Bauteilen! Z. B. Aussenwände in bei Unterschreitung bestimmter Grenzabständen.
Dann kann man im Stahlbau die F30-Anforderung nicht erfüllen. Aber man kann mit nichtbrennbaren Baustoffen arbeiten. Z. B. bei Isopaneelen.

Gruß Gustav :)


Ich find die verschiedenen Landesbauordnungen schon gut ;)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Laubengang Brandschutz 27 Aug 2012 21:11 #42496

GustavGans schrieb:


Ich find die verschiedenen Landesbauordnungen schon gut ;)[/quote]

Hallo Gustav,

WARUM ??

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