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Liebes Forum,
für ein Hotel (Geb. geringer Höhe, 3 VG) habe ich als Fluchtweg einen vorgelagerten Laubengang. Forderung für Außentreppen F 60. Die Architektin hätte gern den Laubengang als tragende Stahlkonstruktion mit Holzbohlenabdeckung ausgeführt. Die Unterkonstruktion bekomme ich hin, aber die Bohlenabdeckung? Habt Ihr eine Idee? Ist ja nicht so selten... Vielen Dank S. Geike |
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S. Geike schrieb:
F60 ? wer hat diese Forderung gestellt. Kenne nur F30 oder F90... Ist es der 2. Rettungsweg oder ein "notwendiger Rettungsweg" ? Bei einem solche Gebäude wird doch vermutlich ein Brandschutzkozept erforderlich. werden. Daraus sollte doch erkennbar sein, wie die Anforderungen sein sollten. Boden aus Holz ! Meiner Ansicht nach undenkbar. das wäre ja noch nicht mal F 30 AB |
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MeyerK schrieb:
F60 ? wer hat diese Forderung gestellt. Sorry - BbgBO 2003 Kenne nur F30 jetzt F30 oder F90... Ist es der 2. Rettungsweg oder ein "notwendiger Rettungsweg" ? Bei einem solche Gebäude wird doch vermutlich ein Brandschutzkozept erforderlich. werden. Daraus sollte doch erkennbar sein, wie die Anforderungen sein sollten. Boden aus Holz ! Meiner Ansicht nach undenkbar. das wäre ja noch nicht mal F 30 AB Den Brandschutznachweis muss ich erstellen... Bekomme ich die Holzgeschichte trotzdem hin? Die Architektin besteht darauf. |
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hallo,
da bin ich leider im falschen bundesland (BauO NRW) "in notwendigen treppenräumen... bekleidung, putze, unterdecken und einbauten aus NICTBRENNBAREN BAUSTOFFEN" decken in "gebäude geringer höhe" F 30 !!!... das ist mit holz als tragendes bauteil nicht herzustellen. |
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Hallo S. Geike,
kann deiner Antwort an MeyerK die fachlichen Informationen nicht entnehmen. Schreibe ordendlich und eindeutig! Dann bekommst du auch Lösungsvorschlag! Also: -Welche Feuerwiderstandsdauer? -Brennbare Baustoffe erlaubt? -Gibt es evt. Alternativsätze in den Vorschriften? Z. B. entweder nichtbrennbare Baustoffe oder F30? Kindergarten hier! Gruß Gustav Me transmitte sursum, Caledoni!
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GustavGans schrieb:
-Welche Feuerwiderstandsdauer? -Brennbare Baustoffe erlaubt? -Gibt es evt. Alternativsätze in den Vorschriften? Z. B. entweder nichtbrennbare Baustoffe oder F30? Die BauO sagt Folgendes: (5) Notwendige Treppen müssen feuerbeständig, in Gebäuden geringer Höhe mindestens feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren Baustoffen sein. Für notwendige Treppen in notwendigen Treppenräumen oder als Außentreppen genügen Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen. Alles klar? Gruß S. Geike |
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