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Laubengang Brandschutz 07 Aug 2012 07:56 #42245

Liebes Forum,

für ein Hotel (Geb. geringer Höhe, 3 VG) habe ich als Fluchtweg einen vorgelagerten Laubengang. Forderung für Außentreppen F 60. Die Architektin hätte gern den Laubengang als tragende Stahlkonstruktion mit Holzbohlenabdeckung ausgeführt. Die Unterkonstruktion bekomme ich hin, aber die Bohlenabdeckung? Habt Ihr eine Idee? Ist ja nicht so selten...

Vielen Dank

S. Geike

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Aw: Laubengang Brandschutz 07 Aug 2012 09:09 #42246

S. Geike schrieb:

.. (Geb. geringer Höhe, 3 VG) habe ich als Fluchtweg einen vorgelagerten Laubengang. Forderung für Außentreppen F 60.


F60 ? wer hat diese Forderung gestellt. Kenne nur F30 oder F90...

Ist es der 2. Rettungsweg oder ein "notwendiger Rettungsweg" ?

Bei einem solche Gebäude wird doch vermutlich ein Brandschutzkozept erforderlich.
werden. Daraus sollte doch erkennbar sein, wie die Anforderungen sein sollten.
Boden aus Holz ! Meiner Ansicht nach undenkbar.

das wäre ja noch nicht mal F 30 AB

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Aw: Laubengang Brandschutz 07 Aug 2012 09:38 #42248

MeyerK schrieb:

F60 ? wer hat diese Forderung gestellt. Sorry - BbgBO 2003 Kenne nur F30 jetzt F30 oder F90...

Ist es der 2. Rettungsweg oder ein "notwendiger Rettungsweg" ?

Bei einem solche Gebäude wird doch vermutlich ein Brandschutzkozept erforderlich.
werden. Daraus sollte doch erkennbar sein, wie die Anforderungen sein sollten.
Boden aus Holz ! Meiner Ansicht nach undenkbar.

das wäre ja noch nicht mal F 30 AB

Den Brandschutznachweis muss ich erstellen...

Bekomme ich die Holzgeschichte trotzdem hin? Die Architektin besteht darauf.

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Aw: Laubengang Brandschutz 07 Aug 2012 10:06 #42251

hallo,

da bin ich leider im falschen bundesland (BauO NRW)

"in notwendigen treppenräumen... bekleidung, putze, unterdecken und einbauten aus
NICTBRENNBAREN BAUSTOFFEN"

decken in "gebäude geringer höhe" F 30 !!!... das ist mit holz als tragendes bauteil nicht herzustellen.

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Aw: Laubengang Brandschutz 08 Aug 2012 10:30 #42265

Hallo S. Geike,

kann deiner Antwort an MeyerK die fachlichen Informationen nicht entnehmen.

Schreibe ordendlich und eindeutig!

Dann bekommst du auch Lösungsvorschlag!

Also:
-Welche Feuerwiderstandsdauer?
-Brennbare Baustoffe erlaubt?
-Gibt es evt. Alternativsätze in den Vorschriften?
Z. B. entweder nichtbrennbare Baustoffe oder F30?

Kindergarten hier!

Gruß Gustav

:)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Laubengang Brandschutz 08 Aug 2012 12:09 #42269

GustavGans schrieb:

-Welche Feuerwiderstandsdauer?
-Brennbare Baustoffe erlaubt?
-Gibt es evt. Alternativsätze in den Vorschriften?
Z. B. entweder nichtbrennbare Baustoffe oder F30?

Die BauO sagt Folgendes:

(5) Notwendige Treppen müssen feuerbeständig, in Gebäuden geringer Höhe mindestens feuerhemmend oder aus nichtbrennbaren Baustoffen sein. Für notwendige Treppen in notwendigen Treppenräumen oder als Außentreppen genügen Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen.

Alles klar?

Gruß

S. Geike

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