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Hallo zusammen
habe hier ein Betriebsgebäude vorliegen mit mehreren unterschiedlichen Temperaturbereichen. Große Bereiche Tiefkühlung -28° Bereiche "unbeheizt" frostfrei +6° Bereiche frostfrei +14° und den obligatorischen Bürobereich. Ich bin gerade etwas verwirrt Muss ich die ersten drei Bereiche laut ENEV überhaubt berücksichtigen???? Andreas ..
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hat da keiner eine Meinung?
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Moin Andreas,
Die Bereiche -28°C und +6°C sind für den EnEV-Nachweis nicht relevant, da nicht zwischen 12° und 19° beheizt. In einer Auslegung (siehe z.B. DIBt) wurde außerdem ausdrücklich ausgeführt, dass Kühlhäuser nicht durch die EnEV erfasst werden, da es sich hierbei um einen produktionstechnischen Prozess handelt. Gruß lobo |
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