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Lüftung mit Inventer 28 Mai 2012 16:07 #41236

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Hallo,
ein Kunde möchte im Neubau eine Lüftungsanlage einbauen.
Infos dazu unter: www.inventer.de/files_db/1332842202_7335__10.pdf
Wie kann dieses System in der ENEV Berechnung berücksichtigt werden.
Wer weiß Rat.
Gruß

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Aw: Lüftung mit Inventer 28 Mai 2012 17:54 #41238

ganz einfach: bei stichpunkt "lüftungsanlage" wählst du den punkt aus "dezentrale lüftung mit wärme-rückgewinnung" oder so ähnlich lautend.

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Aw: Lüftung mit Inventer 28 Mai 2012 20:14 #41240

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ja,schon klar. Aber wie hoch ist der WRG-Grad ?
Gruß

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Aw: Lüftung mit Inventer 29 Mai 2012 09:18 #41248

  • HerrLehmann
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Hallo,
ich beschreibe die Situatin mal genauer
ein Kunde interessiert sich für eine Inventer Lüftung mit WRG.
www.inventer.de/de/Inventer-DE/Home__6/
Ich weiß nicht wie ich diese Anlage programmtechnisch berücksichtigen soll.
Ich hatte an eine dezentrale Abluft/Zuluft Anlage mit .... % WRG gedacht.
Bein genaueren Hinsehen in den Inventer Unterlagen ist mir aufgefallen das die WRG
im Keramik-Einsatz innerhalb des Lüfters in der Außenwand in 70 Sekunden stattfinden soll.
Ist das eine echte effiziente WRG oder nur eine Zu-Abluftanlage ohne WRG.
Vielleicht habt ihr schon von dieser Firma gehört und wissen genaueres.
Kann jemand weiterhelfen wie dieses System einzustufen ist ?
Vielen Dank.

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Aw: Lüftung mit Inventer 29 Mai 2012 12:57 #41257

hi,

dafür muss es eine abz geben, in der auch angaben zum wrg stehen.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aw: Lüftung mit Inventer 29 Mai 2012 15:56 #41259

Hallo,

zu deiner ersten Frage: Die WRG ist real, bauaufsichtlich zugelassen und nachgemessen. Funktioniert wunderbar und ist schon lange kein Geheimtipp mehr um beim Neubau eine gute Lüftung zum erschwinglichen Preis zu bekommen. Bei der Sanierung gibt es eh keine andere Wahl.

Vorraussetzung für eine Berücksichtigung der WRG bei der EnEV-Berechnung ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.

Kannst du ganz leicht selber machen. Auf

www.wohnungslueftung-ev.de/

kannst du ein Planungstool Lüftungskonzept runterladen. Da berechnest du dann anhand der Gebäudedaten die Nennlüftung. Bei einer 120 m² Wohnung ergeben sich da z.B. 115 m³/h Nennlüftung. Diese 115 m³/h teilst du durch die 50% Leistung (16 m³/h bei unter 30 dB(A)) der Inventerlüfter also 115/16=7,19 --> Dann braucht diese Wohnung 8 Inventer IV14 zu einer DIN 1946-6 gerechten Belüftung.

Bei Inventer rechnet man gerne mit der maximalen Leistung der Geräte von 29 m³/h. Also 115/29 = 3,97 --> Dann kommen 4 Inventer IV14 raus. Lässt sich leichter verkaufen ist aber nicht DIN-Gerecht weil die Schallschutznorm 4108 verletzt wird. Wenn in eine Wohnung eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut wird muss diese nach DIN 1946-6 ausgelegt werden. Alles weniger als das schriftlich detailliert vom Bauherrn absegnen lassen.

Wenn die Lüftung bei der EnEV Berechnung angesetzt wird unterschreibst du beim KfW Antrag das alles DIN gerecht ist.

Wenn du ein Haus rechnest mit z.B. einem Qp von 76 kWh/m² per anno und dann Lüftung einbaust kommst du um ca. 18 - 20 kWh/m² p.a. runter. Und das ist eine ganze Menge. Da springst du um eine ganze KfW Stufe und das EEWärmeG kriegst noch ohne Solaranlage hin!

Viele Grüße vom lüfterfan

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